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Todesfahrer vom Zelleschen Weg drohen maximal fünf Jahre Gefängnis

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Im Fall des tödlichen Unfalls vom Zelleschen Weg bleibt der Unfallfahrer in Untersuchungshaft. Die Anklage soll schnell erstellt werden, da es sich um eine Haftsache handelt, sagte uns ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Bei fahrlässiger Tötung seien maximal fünf Jahre Haft möglich, hieß es. Mordmerkmale - wie in anderen Fällen in Hamburg und Berlin - sehen die Dresdner Ermittler nicht, auch keine Gründe für eine verminderte Schuldfähigkeit. Zunächst müsse aber ein Unfallgutachten erstellt werden, zudem wurde die Obduktion des Opfers angeordnet. Der 31-jährige Phaetonfahrer hatte am Sonntagabend betrunken einen Roller gerammt und ist dann geflüchtet. Der 45 Jahre alte Vater von zwei Kindern erlag im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. David K. hatte keinen Führerschein und war bereits 2016 betrunken aus dem Verkehr gezogen worden.