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Tod von Ex-Fußballtrainer auf Balkon: Acht Jahre Haft

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Weil er im Streit einen ehema­ligen Fußball­trainer aus Freiberg getötet hat, muss ein 21-jähriger Mann wegen Totschlags für acht Jahre ins Gefängnis. Das Landge­richt Chemnitz sah es am Freitag als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juli vergan­genen Jahres mehrfach mit einer Bierfla­sche sowie einer Glasvase auf den 50-Jährigen einschlagen hat. Zu Prozess­be­ginn Mitte Januar hatte er gestanden, den ehema­ligen Jugend­trainer und Co-Trainer des Sachsen­li­gisten BSC Freiberg getötet zu haben. Was sich an diesem Sommer­abend jedoch genau in der Freiberger Wohnung abspielte, konnte das Verfahren nicht klären.  Opfer und Täter lernten sich über ein soziales Netzwerk kennen. Bei ihrem ersten Treffen in der Wohnung des Freiber­gers soll dieser den jungen Mann sexuell bedrängt haben. Als er darauf nicht habe eingehen wollen, sei es zum Streit gekommen. Der Konflikt sei schlie­ß­lich auf dem Balkon eskaliert - bis hin zu den tödli­chen Schlägen gegen den Kopf des Opfers. Gericht und Staats­an­walt­schaft zeigten sich davon überzeugt, dass es nicht so weit hätte kommen müssen. „Der Angeklagte hatte zu jeder Zeit vielfäl­tige Möglich­keiten, den Tatort zu verlassen“, sagte die vorsit­zende Richterin bei der Urteils­be­grün­dung. Warum er dennoch geblieben sei, darüber könne man nur speku­lieren. Eine Notwehr-Situa­tion, wie sie die Vertei­di­gung hatte glaub­haft machen wollen, erkannte das Gericht nicht. Demnach habe der Angeklagte befürchtet, bei einem Gerangel auf dem Balkon über die Brüstung gestoßen zu werden. Während der Verhand­lung hatte der 21-Jährige wieder­holt wider­sprüch­liche Angaben gemacht. Zudem setzte er noch in der Tatnacht sein Telefon auf die Werks­ein­stel­lungen zurück. Dadurch hätte die Straf­kammer keinerlei Möglich­keit gehabt, die Bezie­hung zwischen Täter und Opfer nachzu­voll­ziehen. Die Staats­an­walt­schaft hatte sieben Jahre Haft gefor­dert, die Vertei­di­gung hingegen auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.