Tatverdächtiger hat gefälschte Dokumente vorgelegt
Der Hauptverdächtige der tödlichen Messerattacke von Chemnitz hat in seinem Asylverfahren gefälschte Dokumente vorgelegt. Das berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf eine Untersuchung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Zwei der von ihm eingereichten Unterlagen seien „Totalfälschungen“ gewesen. Der Iraker hätte nach Ansicht des Chemnitzer Verwaltungsgerichts bereits im Mai 2016 abgeschoben werden können. Eine Abschiebung wäre zulässig gewesen, teilte das Gericht mit. Der Mann hatte bereits in Bulgarien einen Asylantrag gestellt. Die Abschiebung sei aber nicht in der vorgesehenen Halbjahresfrist erfolgt. Bundesanwaltschaft: Prüfvorgang wegen Chemnitz Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat wegen der Ausschreitungen von rechten Demonstranten in Chemnitz einen Prüfvorgang eingeleitet. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde am Freitag. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ heißt es intern in der Bundesanwaltschaft, man sei besorgt über die Geschehnisse in Sachsen. Demnach interessiere die Behörde vor allem, wie es zu der schnellen Mobilisierung der Rechtsextremen bei den Protesten in Chemnitz kommen konnte. Es gelte nun herauszufinden, ob und welche Strukturen sich dahinter verbergen. Ein Prüfvorgang entspricht Vorermittlungen.