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Tanzverbot an Feiertagen

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Das Dresdner Ordnungsamt erinnert an Sonder­vor­schriften zu Gedenk­tagen. Der Volks­trau­ertag, der Buß- und Bettag am nächsten Mittwoch und der Toten­sonntag am 20. November sind als Tage der Ruhe zu achten. Öffent­liche Tanzver­an­stal­tungen, Zirkus­shows als auch Theater­stücke sind jeweils zwischen 3 Uhr und Mitter­nacht verboten. Sport­ver­an­stal­tungen sind bis 11 Uhr nicht gestattet. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 5.000 Euro. Die Stadt bereitet sich auf Kontrollen vor.