Tanzverbot an Feiertagen
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Das Dresdner Ordnungsamt erinnert an Sondervorschriften zu Gedenktagen. Der Volkstrauertag, der Buß- und Bettag am nächsten Mittwoch und der Totensonntag am 20. November sind als Tage der Ruhe zu achten. Öffentliche Tanzveranstaltungen, Zirkusshows als auch Theaterstücke sind jeweils zwischen 3 Uhr und Mitternacht verboten. Sportveranstaltungen sind bis 11 Uhr nicht gestattet. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 5.000 Euro. Die Stadt bereitet sich auf Kontrollen vor.