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Streit um Waldschlö­ßchenbrücke nicht gelöst

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Das Landge­richt hat am Mittag die Klage der Stadt gegen die Bauun­ter­nehmen der Waldschlö­ßchen­brücke abgewiesen. Die Arbeits­ge­mein­schaft hatte unter anderem zwei Millionen Euro zusätz­lich für das Einschwimmen der Brücke verlangt. Die Stadt wollte das nicht zahlen und ging dagegen vor. Mit der sogenannten Feststel­lungs­klage sollte das Gericht prüfen, ob die Bauun­ter­nehmen selbst für das Einschwimmen und damit auch für Mehrkosten gerade stehen müssen. Die Kammer begrün­dete die Abwei­sung der Klage damit, dass es um ein zu kleines Detail im Vertrag gehe. Die Stadt denkt nun darüber nach, in Berufung vor das Oberlan­des­ge­richt zu ziehen, sagte ein Sprecher. In spätes­tens vier Wochen muss die Entschei­dung gefallen sein. Insge­samt streiten sich die Parteien um Nachzah­lungen von zehn Millionen Euro.