Streit um Waldschlößchenbrücke nicht gelöst
Das Landgericht hat am Mittag die Klage der Stadt gegen die Bauunternehmen der Waldschlößchenbrücke abgewiesen. Die Arbeitsgemeinschaft hatte unter anderem zwei Millionen Euro zusätzlich für das Einschwimmen der Brücke verlangt. Die Stadt wollte das nicht zahlen und ging dagegen vor. Mit der sogenannten Feststellungsklage sollte das Gericht prüfen, ob die Bauunternehmen selbst für das Einschwimmen und damit auch für Mehrkosten gerade stehen müssen. Die Kammer begründete die Abweisung der Klage damit, dass es um ein zu kleines Detail im Vertrag gehe. Die Stadt denkt nun darüber nach, in Berufung vor das Oberlandesgericht zu ziehen, sagte ein Sprecher. In spätestens vier Wochen muss die Entscheidung gefallen sein. Insgesamt streiten sich die Parteien um Nachzahlungen von zehn Millionen Euro.