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Streit um Piratenflagge beigelegt

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Im Streit um eine Piraten­fahne im Kinder­zim­mer­fenster hat das Chemnitzer Landge­richt eine Entschei­dung gefällt. Die Mieterin darf die Flagge weiterhin aufhängen. Ein Hausbe­sitzer hatte die 45-jährige Mutter verklagt, weil die Fahne angeb­lich Mieter vergrault haben soll. Deshalb wollte er 700 Euro Schaden­er­satz. Das Amtsge­richt gab dem Hausbe­sitzer in erster Instanz Recht. Heute hob das Chemnitzer Landge­richt das Urteil auf. Die Mieterin darf die Piraten­flagge – ein Fanar­tikel aus dem Film „Fluch der Karibik“ - weiterhin ins Fenster hängen. Eine beson­dere Note erhält das Urteil durch den Hausei­gen­tümer. Es handelt sich um den Anwalt Volker Thieler, Autor des Ratge­bers „Die Rechts­ir­tümer im Mietrecht“.