Streit um Piratenflagge beigelegt
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Im Streit um eine Piratenfahne im Kinderzimmerfenster hat das Chemnitzer Landgericht eine Entscheidung gefällt. Die Mieterin darf die Flagge weiterhin aufhängen. Ein Hausbesitzer hatte die 45-jährige Mutter verklagt, weil die Fahne angeblich Mieter vergrault haben soll. Deshalb wollte er 700 Euro Schadenersatz. Das Amtsgericht gab dem Hausbesitzer in erster Instanz Recht. Heute hob das Chemnitzer Landgericht das Urteil auf. Die Mieterin darf die Piratenflagge – ein Fanartikel aus dem Film „Fluch der Karibik“ - weiterhin ins Fenster hängen. Eine besondere Note erhält das Urteil durch den Hauseigentümer. Es handelt sich um den Anwalt Volker Thieler, Autor des Ratgebers „Die Rechtsirtümer im Mietrecht“.