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Streit um Gefängnisneubau: Noch keine schriftliche Begründung

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Chemnitz (dpa) - Im Rechts­streit um das gemein­same Gefängnis von Sachsen und Thüringen in Zwickau wartet eine Bürger­initia­tive noch auf die schrift­liche Urteils­be­grün­dung des Verwal­tungs­ge­richts Chemnitz. Dieses hatte die Klage der Bürger­initia­tive gegen den Verkauf des dafür geplanten Geländes vor zwei Monaten in einer mündli­chen Verhand­lung abgewiesen. „Für uns ist deshalb noch immer völlig offen, ob und wie wir weiter­ma­chen“, sagte Lutz Reinhold, Sprecher der Initia­tive, auf dpa-Nachfrage. Demnach machen die Bürger einen mögli­chen Gang vor das Oberver­wal­tungs­ge­richt Bautzen vom Tenor der Urteils­be­grün­dung abhängig. Dies hänge auch mit ihren finan­zi­ellen Möglich­keiten zusammen, denn als Kläger müssen sie die Kosten des Verfah­rens tragen. Die Bürger­initia­tive „Nein zur JVA in Zwickau-Marien­thal“ hatte durch­setzen wollen, dass ein Bürger­be­gehren gegen den Verkauf des Areals durch die Stadt an den Freistaat Sachsen anerkannt wird. Mit dem Gefäng­nis­neubau mit 820 Haftplätzen wollen beide Bundes­länder beim Justiz­vollzug Geld sparen. Die Baukosten werden mit 171,5 Millionen Euro veran­schlagt.