Strafbefehle nach Blockade in Clausnitz
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Nach der Blockade eines Flüchtlingsheimes im Februar in Clausnitz im Osterzgebirge hat das Amtsgericht Freiberg Strafbefehle gegen vier Beteiligte erlassen. Das teilte das Gericht auf Anfrage mit, nannte aber keine Details. In drei Fällen erhielten die Halter von Fahrzeugen Strafbefehle. Sie hatten den Zugang zu der Unterkunft versperrt. Gegen sie wurde wegen Nötigung ermittelt. Eine Person musste sich wegen Beleidigung eines Polizisten verantworten.