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Strafbefehle nach Blockade in Clausnitz

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Nach der Blockade eines Flücht­lings­heimes im Februar in Claus­nitz im Osterz­ge­birge hat das Amtsge­richt Freiberg Straf­be­fehle gegen vier Betei­ligte erlassen. Das teilte das Gericht auf Anfrage mit, nannte aber keine Details. In drei Fällen erhielten die Halter von Fahrzeugen Straf­be­fehle. Sie hatten den Zugang zu der Unter­kunft versperrt. Gegen sie wurde wegen Nötigung ermit­telt. Eine Person musste sich wegen Belei­di­gung eines Polizisten verant­worten.