Stallpflicht wegen Vogelgrippe
Die Stadt Dresden hat mit sofortiger Wirkung eine Stallpflicht für Geflügel erlassen. Grund sind verstärkte Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln an der Küste und am Bodensee. In Schleswig-Holstein war auch ein Geflügelhof betroffen, 100 Tiere mussten getötet werden. Auch der Landkreis Nordsachsen verhängte die Stallpflicht. In einem Radius von 500 Metern rund um Gewässer, wie die Kiesgrube Leuben, Zschieren, Sporbitz oder den Stauseen Niederwartha und Oberwartha, aber auch entlang der Elbe, gilt die Stallpflicht für Geflügel. Alternativ müssen die Tiere mit einer dichten Plane vor Wildvogelkot geschützt werden. Wie die Stadt auf unsere Anfrage mitteilte, betrifft die Anordnung rund 40 Geflügelhalter in Dresden. Verstöße gegen die Stallpflicht können laut Stadt mit bis zu 30.000 Euro Bußgeld geahndet werden.Die Vogelgrippe gilt als hochansteckend. Infektionen von Menschen sind laut Friedrich-Loeffler-Institut bislang weltweit nicht aufgetreten, allerdings könnte sich das Virus verändert haben. Verlässliche Aussagen seien derzeit noch nicht möglich.Informationen des Friedrich-Loeffler-Institutes zur VogelgrippeErlass der Stadt Dresden zur Stallpflicht (PDF, 5 MB)