Stadtrat beschränkt Straßenmusik

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Der Stadtrat hat eine Änderung der Straßenkunstsatzung beschlossen. So soll Straßenmusik künftig zeitlich begrenzt sein und nur von 10 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 20 Uhr ausgeübt werden. Außerdem darf derselbe Straßenkünstler nicht länger als eine Stunde im selben Spielbereich auftreten. Der Einsatz von Verstärkern wird nun grundsätzlich verboten. Ausnahme: Musikinstrumente mit fest eingebautem Verstärker oder solche, die ohne Verstärker nicht gespielt werden können, wie E Gitarre und Keyboard.