Stadt muss auch für ältere Schüler teilweise Fahrtkosten übernehmen
Die Stadt muss auch für ältere Schüler die Beförderungskosten teilweise übernehmen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Bautzen. Geklagt hatten die Eltern eines 11. Klässlers.Laut städtischer Satzung wurden Kosten für ältere Schüler nur erstattet, wenn der Schulweg länger als 35 Kilometer ist. Das Gericht kippte diese Regelung, weil die Rechtsgrundlage fehlt.Ob die Stadt ihre Satzung neu abfasst und welche Mehrkosten entstehen, ist laut Schulbürgermeister Vorjohann noch unklar. Derzeit erhalten fast 7000 Kinder Fahrkostenerstattung. 2,6 Millionen Euro sind dafür eingeplant.Eltern erhalten bis zu 260 Euro im Jahr, wenn der Schulweg eines Grundschülers länger als 2 Kilometer ist bzw. 3,5 Kilometer für Schüler von der fünften bis zur zehnten Klasse.