Stadt darf Demonstrationen gegen Rechts in die Neustadt verlegen
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Die Stadt darf die für den 13. Februar in der Altstadt angemeldeten Demonstrationen und Kundgebungen gegen Rechtsextreme auf die andere Elbseite verlegen. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Dabei ging es um zwei Eilanträge gegen die örtliche Trennung von rechten und Gegendemonstranten. Die Versammlung der Grünen "Tu was gegen Rechts - Demokratie stärken" darf damit nicht wie geplant am Rathausplatz abgehalten werden. Auch die Aktion "Täterspuren vom Bündnis Dresden-Nazifrei ist von dem Urteil betroffen. Die Demonstrationsanmelder wollen nun vors Oberverwaltungsgericht ziehen.