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Stadt darf Demonstrationen gegen Rechts in die Neustadt verlegen

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Die Stadt darf die für den 13. Februar in der Altstadt angemel­deten Demons­tra­tionen und Kundge­bungen gegen Rechts­ex­treme auf die andere Elbseite verlegen. Das hat das Verwal­tungs­ge­richt entschieden. Dabei ging es um zwei Eilan­träge gegen die örtliche Trennung von rechten und Gegen­de­mons­tranten. Die Versamm­lung der Grünen "Tu was gegen Rechts - Demokratie stärken" darf damit nicht wie geplant am Rathaus­platz abgehalten werden. Auch die Aktion "Täter­spuren vom Bündnis Dresden-Nazifrei ist von dem Urteil betroffen. Die Demons­tra­ti­ons­an­melder wollen nun vors Oberver­wal­tungs­ge­richt ziehen.