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Staatsan­waltschaft legt Rechtsmittel gegen Bachmann-Urteil ein

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Die Staats­an­walt­schaft Dresden wird gegen das Urteil wegen Volks­ver­het­zung gegen Pegida-Chef Lutz Bachmann Rechts­mittel einlegen. Das kündigte Oberstaats­an­walt Lorenz Haase an. Auch die Vertei­di­gung will gegen das Urteil vorgehen, dass hatte bereits am Dienstag die Vertei­di­gerin nach der Urteils­ver­kün­dung angekün­digt. Bachmann war am Dienstag zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verur­teilt worden. Damit war das Amtsge­richt deutlich unter dem vom Staats­an­walt gefor­derten Strafmaß geblieben. Dieser hatte auch aufgrund der vielen Vorstrafen Bachmanns eine Gefäng­nis­strafe von sieben Monaten ohne Bewäh­rung gefor­dert. Bachmann hatte nach Überzeu­gung des Gerichts bei Facebook Flücht­linge als "Gelumpe", "Viehzeug" und "Dreck­s­pack" diffa­miert. Die Vertei­di­gung bestreitet das. (mit dpa)