Staatsanwaltschaft legt Rechtsmittel gegen Bachmann-Urteil ein
Die Staatsanwaltschaft Dresden wird gegen das Urteil wegen Volksverhetzung gegen Pegida-Chef Lutz Bachmann Rechtsmittel einlegen. Das kündigte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase an. Auch die Verteidigung will gegen das Urteil vorgehen, dass hatte bereits am Dienstag die Verteidigerin nach der Urteilsverkündung angekündigt. Bachmann war am Dienstag zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt worden. Damit war das Amtsgericht deutlich unter dem vom Staatsanwalt geforderten Strafmaß geblieben. Dieser hatte auch aufgrund der vielen Vorstrafen Bachmanns eine Gefängnisstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung gefordert. Bachmann hatte nach Überzeugung des Gerichts bei Facebook Flüchtlinge als "Gelumpe", "Viehzeug" und "Dreckspack" diffamiert. Die Verteidigung bestreitet das. (mit dpa)