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Staatsanwaltschaft fordert im Infinus-Prozess bis zu 8 Jahre Haft

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Im Mammutprozess zum Infinus-Skandal am Dresdner Landgericht haben am Freitag die Plädoyers begonnen. Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Auftakt im November 2015 hielt zuerst die Staatsanwaltschaft ihr Schlusswort - an Verhandlungstag Nummer 159 in einem der größten Wirtschaftsstrafprozesse Deutschlands.

Privatvermögen in Höhe von 50 Millionen Euro soll sichergestellt werden

Die Staatsanwaltschaft forderte Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und zehn Monaten und acht Jahren für die sechs Ex-Manager der größtenteils insolventen Infinus-Finanzgruppe. Fünf von ihnen sind wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrugs angeklagt, einer wegen Beihilfe. Neben den Haftstrafen hat die Staatsanwaltschaft die Einziehung von Vermögen der Angeklagten in einer Gesamthöhe von ca. 50 Mio. Euro beantragt.  

Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden:

Die Staatsanwaltschaft ist nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass es sich bei der Geschäftstätigkeit der Infinus-Unternehmensgruppe um ein betrügerisches Geschäftsmodell gehandelt hat. Spätestens ab dem Jahr 2011 betrieben die Verantwortlichen der Fubus KG aA bzw. der sogenannten Infinus-Gruppe wissentlich und willentlich ein Schneeballsystem, d.h. ein  betrügerisches, auf der systematischen Täuschung der Anleger aufbauendes Geschäftsmodell. Der aufgrund der angeklagten Taten verursachte Schaden beläuft sich auf ca. 150 Mio. Euro.

In der  fast dreijährigen Hauptverhandlung ist die die Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe und das Geschäftsgebaren der Angeklagten mit großer Detailgenauigkeit festgestellt worden.

Für den Angeklagten Jörg B. beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Jahren, für den Angeklagten Rudolf O. eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und 10 Monaten, für den Angeklagten Kewan K. eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten, für den Angeklagten Jens P. eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten, für den Angeklagten Siegfried B. eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten und für den Angeklagten Andreas K. (wegen Beihilfe) eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Die Angeklagten befinden sich nicht mehr in Untersuchungshaft.