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Staatsan­waltschaft ermittelt wegen Galgens bei Pegida-Demo

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Die Staats­an­walt­schaft Dresden hat nach der Pegida-Demo mit einem selbst gebas­telten Galgen Ermitt­lungen gegen Unbekannt einge­leitet. Wie ein Polizei­spre­cher sagte, werde wegen Störung des Öffent­li­chen Friedens durch Andro­hung von Straf­taten (§ 126 StGB) sowie wegen Öffent­li­cher Auffor­de­rung zu Straf­taten (§ 111 StGB) ermit­telt. Bei der Pegida-Demo hatten Demons­tranten an einem Galgen Schilder aufge­hängt mit der Aufschrift reser­viert für Angela Merkel und Sigmar Gabriel. Bachmann: "lächer­liche Bastel­ar­beit"Pegida-Chef Lutz Bachmann schrieb auf seiner Facebook-Seite von einer "lächer­li­chen Bastel­ar­beit mit Schreib­feh­lern". Ob der falschen Schreib­weise des Vorna­mens von Gabriel mit "ie" sei er "erleich­tert" und "schon fast ein bisschen belus­tigt", erklärte Bachmann. Zudem sprach Bachmann von einer Übertrei­bung durch die Medien, die durch den Bildaus­schnitt entsteht. Der Galgen sei "ca. 1,20 m lang, aus dünnen Latten (also kein Verstoß gegen Versamm­lungs­auf­lagen), kann offen­sicht­lich einhändig getragen werden." Gleich­zeitig bemän­gelte Bachmann, dass über den versuchten Diebstahl von Spenden-Tonnen bei der Pegida-Demo durch drei Gegen­de­mons­tranten, nicht berichtet würde. Wie eine Polizei­spre­cherin unserem Sender auf Anfrage am Diens­tag­mittag sagte, hätten zwei Personen versucht, eine Spendenbox mitzu­nehmen. Gegen die Männer (35 und 30 Jahre alt) werde ermit­telt.Staats­an­walt Hille: "Meinungs­frei­heit hat ihre Grenzen"Wie Staats­an­walt Jan Hille unserem Sender sagte, könne man auf Plakaten oder Demons­tra­tionen nicht alles sagen, was man will. "Auch Meinungs- und Versamm­lungs­frei­heit habe ihre Grenzen. Vor allem dort, wo sie aufsta­chelt zu Gewalt­taten gegen andere Menschen. Das ist nicht hinnehmbar und nicht demokra­tisch." Laut Hille reicht der Straf­rahmen für die vorge­wor­fenen Straf­taten von einer Geldstrafe bis zu Freiheits­strafen von bis zu maximal fünf Jahren.Mehrere Fotos für Ermitt­lungen bei der PolizeiAm Montag­abend war die Polizei nicht gegen den Galgen vorge­gangen. Wie ein Polizei­spre­cher sagte, sei dies immer eine Abwägungs­frage. Primäres Ziel sei die Siche­rung der Demons­tra­tionen. Man habe mehrere Fotos für die Ermitt­lungen und sei zuver­sicht­lich, den Verur­sa­cher zu identi­fi­zieren. Das habe bei den Ermitt­lungen zur Hetze gegen Kanzlerin Merkel in Heidenau auch geklappt.Merkel wird nicht Anzeige erstattenBundes­kanz­lerin Angela Merkel wird persön­lich nicht gegen die Galgen-Attrappe vorgehen. "Über die straf­recht­liche Relevanz eines solchen Vorfalles werden die zustän­digen Straf­ver­fol­gungs­be­hörden entscheiden", sagte eine Regie­rungs­spre­cherin der Deutschen Presse-Agentur. "Weitere Schritte von Seiten des Bundes­kanz­ler­amtes sind derzeit nicht geplant."(Redak­tio­neller Hinweis: Der Artikel wurde am Diens­tag­mittag um neue Infor­ma­tionen der Polizei und das State­ment der Regie­rungs­spre­cherin ergänzt.)Der Tweet mit dem Galgen hatte sich am Montag­abend rasch in den Sozialen Medien verbreitet: