Staatsanwaltschaft bestreitet Ausspähung von Dresdner Strafverteidiger
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anschuldigungen zurückgewiesen, einen Juristen jahrelang ausgespäht zu haben. Konkret ging es um den Vorwurf, Handydaten des Dresdner Strafverteidigers Ulf Israel gesammelt zu haben. Bei Berufsgruppen wie Anwälten oder Ärzten ist das ohne hinreichenden Verdacht nicht erlaubt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Montag war das Handy des Anwaltes im Zuge von Ermittlungen gegen eine Bande von Autodieben bei einer Funkzellenabfrage Ende April 2016 erfasst worden.
Einer der Beschuldigten sei auch von einer deutschen Handynummer mehrfach angerufen worden. Ein Beschluss zur Erhebung auch rückwirkender Verkehrsdaten umfasste dann unter anderem neben drei polnischen Handynummern auch die deutsche Nummer, die dem Anwalt gehörte. „Dem antragstellenden Staatsanwalt war zu dieser Zeit nicht bewusst, dass es sich bei der Nummer um die eines Rechtsanwaltes gehandelt hatte“, betonte Behördensprecher Jürgen Schmidt. Die Verteidigerin des Anwaltes, Gesa Israel, hatte bereits am Freitag bei uns auf Anfrage diese Version in Zweifel gezogen: „Bei der “Soko KFZ„ und beim Ermittlungsrichter sollte mein Mandant namentlich bekannt sein, so dass gar nicht veständlich ist, dass so ein Beschluss erwirkt werden kann. Das ist doch lächerlich“, sagte Israel.
Der ermittelnde Staatsanwalt sei davon ausgegangen, dass die Rufnummer von Auftraggebern oder Mittätern des Beschuldigten verwendet wurde, erklärte Schmidt. Als dem Ermittler bekannt wurde, dass es sich bei der Nummer um den Anschluss von Rechtsanwalt Israel handelte, habe er sofort angeordnet, die erhobenen Verkehrsdaten nicht auszuwerten.
Der betroffene Rechtsanwalt stellte eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung. Die Ermittlungen laufen noch.