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Staatsanwaltschaft beantragt Sicherungsverwahrung gegen Dresdner

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Die Staatsanwaltschaft hat beim Landgericht einen Antrag auf Sicherungsverwahrung gegen einen Dresdner gestellt. Der Mann soll im November mit den Fäusten auf einen 60-jährigen Bewohner eines Obdachlosenheims eingeschlagen haben. Er ist dabei lebensgefährlich an Kopf und Wirbelsäule verletzt worden und musste Notoperiert werden.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte an einer psychischen Erkrankung leidet und daher auch bei der Tat nicht schuldfähig oder nur vermindert schuldfähig war. Bereits im November hat das Amtsgericht daher der einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zugestimmt.

Das Landgericht wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Diese soll ebenfalls als Sicherungsverfahren stattfinden.