Staatsanwalt im Prozess um gefesselten Flüchtling bedroht
Nachspiel nach Arnsdorf-Prozess um gefesselten Flüchtling. Der Staatsanwalt ist nach einem TV-Bericht von MDR exakt massiv bedroht worden. Er sei wenige Tage vor dem Prozess von einer Männergruppe abends auf dem Heimweg verfolgt, beleidigt und bedroht worden. Staatsanwaltschaft und Operatives Abwehrzentrum dementierten am Donnerstag diese Aussage. Außerdem sei ihm schriftlich mit dem Tod gedroht worden, sollte er zur Verhandlung erscheinen. Die schriftliche Bedrohung bestätigte die Staatsanwaltschaft. In diesem Zusammenhang ermittelt das Operative Abwehrzentrum. Mehrere Beamte des Landeskriminalamtes hätten ihn deshalb geschützt, berichtete MDR exakt. Das Verfahren gegen die vier Angeklagten wurde am Montag eingestellt – auch mit Zustimmung des Staatsanwalts. Die Zustimmung der Staatsanwaltschaft Görlitz zur Einstellung des Verfahrens vor dem Amtsgericht Kamenz erfolgte allein aus sachlichen Erwägungen, teilte die Behörde mit. Ein Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen der Bedrohungen besteht nicht.Wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auf unsere Anfrage mitteilte, beobachte man den Fall informell. Dass das Verfahren nochmals aufgerollt werde, sei kein Thema. Die Fachaufsicht verwies zudem darauf, dass auch ein zweiter Staatsanwalt vor Ort war.Am Mittag versendeten Staatsanwaltschaft Görlitz und Operatives Abwehrzentrum eine Pressemitteilung zu dem Vorfall:Die Staatsanwaltschaft Görlitz und das Operative Abwehrzentrum Sachsenführen Ermittlungen zu schriftlichen Bedrohungen, die es gegenüber derStaatsanwaltschaft Görlitz im Vorfeld des sogenannten "Arnsdorf-Prozesses"am Amtsgericht Kamenz gab.Unzutreffend ist, dass "…der zuständige Staatsanwalt wenige Tage vor demGerichtsprozess am vergangenen Montag von einer Gruppe unbekannter Männer abends auf dem Heimweg verfolgt, beleidigt und bedroht…" wurde.Die Zustimmung der Staatsanwaltschaft Görlitz zur Einstellung des Verfahrens vor dem Amtsgericht Kamenz erfolgte allein aus sachlichen Erwägungen. Ein Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen der Bedrohungen besteht nicht.