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Spaziergang auf der A17 ruft Polizei auf den Plan

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Ein Spaziergang der etwas anderen Art hat die Polizei auf den Plan gerufen. Mehrere Zeugen hatten am Dienstagnachmittag die 110 angerufen, weil ihnen ein 24-Jähriger aufgefallen war: Er lief zu Fuß entlang der A17. Der junge Mann war zwischen den Abfahrten Dresden-Gorbitz und Dresden-Südvorstadt in Richtung Prag unterwegs.

Die Polizei sendete sofort eine Eilmeldung über den Verkehrswarndienst für Autofahrer, parallel machte sich ein Streifenwagen auf den Weg. Der 24-Jährige wurde kurze Zeit später im Tunnel Dölzschen entdeckt.

Die Beamten stoppten den Mann, der nicht aus Deutschland stammt, und klärten ihn darüber auf, dass es verboten ist, auf der Autobahn zu laufen.

Polizeisprecher Rocco Reichel: „Man muss sich nur mal vorstellen, was dort für eine Geschwindigkeit gefahren wird und welche Sogwirkung zum Beispiel durch vorbeifahrende LKWs herrscht.“ Die Beamten haben wohl gerade noch so einen schlimmen Unfall verhindert. 

 

Audio:

Rocco Reichel von der Polizeidirektion Dresden zu dem Vorfall

Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen nur Kraftfahrzeuge auf die Autobahn, die mindestens 60 km/h schnell fahren können – und nur, wenn der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Dazu zählen z. B. Pkw, Lkw, Motorräder, Busse und manche Wohnmobile. Fußgänger und Fahrräder sind strengstens verboten.

Dass es dennoch immer wieder Vorfälle gibt, in denen sich jemand auf die Autobahn verirrt, zeigt unser Artikel "Was macht der Fußgänger auf der Dresdner Autobahn?"