Sozialgericht Dresden fällt Grundsatzurteil für Hartz 4-Empfänger
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Das Sozialgericht Dresden hat ein Grundsatzurteil zur Erstausstattung der Wohnung von Hartz 4-Empfänger gefällt. Demnach haben auch Alleinstehende einen Anspruch auf eine Waschmaschine. Geklagt hatte ein 35-jähriger, der nach der Obdachlosigkeit eine unmöblierte Ein-Raum-Wohnung bezog. Das Jobcenter bewillige gebrauchte Möbel als Erstausstattung - eine Waschmaschine wollte die Behörde aber nicht bezahlen. Der Mann könne in den Waschsalon in der Nähe gehen, so die Begründung. Das Gericht widersprach - auch ein Ein-Personen-Haushalt habe Anrecht auf eine Waschmaschine. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.(AZ S 20 AS 5639/14 ER)