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Sozialgericht Dresden fällt Grundsatzurteil für Hartz 4-Empfänger

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Das Sozial­ge­richt Dresden hat ein Grund­satz­ur­teil zur Erstaus­stat­tung der Wohnung von Hartz 4-Empfänger gefällt. Demnach haben auch Allein­ste­hende einen Anspruch auf eine Wasch­ma­schine. Geklagt hatte ein 35-jähriger, der nach der Obdach­lo­sig­keit eine unmöblierte Ein-Raum-Wohnung bezog. Das Jobcenter bewil­lige gebrauchte Möbel als Erstaus­stat­tung - eine Wasch­ma­schine wollte die Behörde aber nicht bezahlen. Der Mann könne in den Wasch­salon in der Nähe gehen, so die Begrün­dung. Das Gericht wider­sprach - auch ein Ein-Personen-Haushalt habe Anrecht auf eine Wasch­ma­schine. Das Urteil ist bereits rechts­kräftig.(AZ S 20 AS 5639/14 ER)