Sondergenehmigung für Public Viewing zur WM 2018
Die Bundesregierung hat für den Zeitraum der Fußball-Weltmeisterschaft die strengen Regelungen zur Nachtruhe gelockert. Darum hat die Stadt Dresden jetzt eine Ausnahmegenehmigung für das Public Viewing erteilt.
Durch die Zeitverschiebung starten einige Spiele erst nach 22 Uhr. Veranstalter, die diese Spiele öffentlich übertragen wollen, müssen einen entsprechenden Antrag stellen.
Die Genehmigung ist notwenig bei der Übertragung in/auf:
Freilichtbühnen, Freiluftgaststätten und Gaststätten mit Freiluftsitzplätzen oder Biergärten, Festplätzen, Sportplätzen, Rummelplätzen oder Marktplätzen
Diese Informationen sollten im Antrag enthalten sein:
- Umfang und Anzahl der Veranstaltungen nach 22 Uhr
- örtliche Verhältnisse
- technische und organisatorische Maßnahmen zur Lärmminderung
Der schriftliche, formlose Antrag kann ab sofort an umwelt.recht2@dresden.de geschickt werden.Die Genehmigung wird nur für die direkte Übertragung von Veranstaltungen der Fußball-WM 2018 erteilt.