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Soforthilfe für Unwetter-Opfer im Landkreis Meißen

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Die Unwetter-Opfer im Landkreis Meißen können ab jetzt eine Sofort­hilfe bei ihrer Gemeinde beantragen. Ab Dienstag liegen entspre­chende Formu­lare bei der Verwal­tung aus. Der Freistaat zahlt an Hausei­gen­tümer und Firmen­in­haber 1.000 Euro Sofort­hilfe. Das Geld ist nicht zweck­ge­bunden und wird kurzfristig ausge­zahlt, so eine Sprecherin des Landkreises. Vor allem in Meißen-Triebischtal und in der Gemeinde Klipp­hausen verur­sachte des Unwetter Schäden in Millio­nen­höhe.