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So kam das Gift in den Wein

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Im Skandal um mit Insek­ti­ziden verseuchte Weintrauben im Elbtal hat sich nun erstmals ein Betrof­fener Winzer zu Wort gemeldet. Bei einer Presse­kon­fe­renz teilte Winzer Jan Ulrich am Freitag­mittag mit, dass ausschlie­ß­lich zugekaufte Trauben belastet sind. Trauben direkt vom Weingut seien demnach nicht betroffen. Ein Landwirt­schafts­be­trieb aus Gröbern habe Trauben gelie­fert, die mit einem Pflan­zen­schutz­mittel konta­mi­niert sind. Der Betrieb habe die Trauben wohl nicht selbst gespritzt, da ihm dazu die Technik fehlt, sondern ein Mitglied der Winzer­ge­nos­sen­schaft. Das würde wohl auch die weiteren Fälle belas­teter Weine bei der Winzer­ge­nos­sen­schaft erklären. Alle litten nun unter dem Image­schaden. Wer das Mittel gespritzt hat, dazu schweigen sich die Betei­ligten bislang aus.Wie ein Sprecher der Winzer­ge­nos­sen­schaft auf Anfrage mitteilte, sei das Mittel von der Baywa bei Weinböhla an den entspre­chenden Landwirt verkauft worden. Im Obstbau ist das Mittel zulässig, im Wein dagegen verboten. Das Pflan­zen­schutz­mittel "Dimethoat" soll beispiels­weise vor Essig­fliegen schützen. Etwa 500 Winzer hätten entspre­chende Lehrgänge im vergan­genen Jahr belegt, welche Mittel zulässig sind und welche nicht.Der 2015er Goldries­ling (etwa 4000 Liter) und Müller-Thurgau (etwa 9000 Liter) bei Jan Ulrich werden vernichtet, alle weiteren zugekauften Weine werden nun unter­sucht. Die Schadens­summe liege derzeit bei 100.000 Euro, sagte Ulrich. Die Kosten wolle man dem Zulie­ferer in Rechnung stellen. Auch bei der Winzer­ge­nos­sen­schaft Meißen gibt es entspre­chende Fälle.Die Winzer­ge­nos­sen­schaft Meißen lässt nun alle Weine des Jahrgangs 2015 vorerst in den Tanks. Die Kontrollen werden jetzt auf alle Weine ausge­weitet, teilte die Genos­sen­schaft am Donners­tag­abend mit. Auch bei der Genos­sen­schaft deuten erste Prüfergeb­nisse auf konta­mi­nierten Wein hin.Weitere Weine belastet„Aktuell liegen erste Ergeb­nisse zum Jahrgang 2015 vor, die auch in unserem Haus auf belas­tete Weine hinwei­sen“, teilte  Lutz Krüger, Geschäfts­führer der Winzer­ge­nos­sen­schaft Meißen, mit. „Wir werden aber diese Weine in enger Abstim­mung mit den zustän­digen Behörden natür­lich weder auf Flasche ziehen noch auf irgend­eine Art und Weise in den Verkehr bringen.“ Erst wenn die Labor­un­ter­su­chungen eine Belas­tung ausschließen, werden die Weine auf Flasche gezogen, hieß es. Wein muss bei Grenz­wert­über­schrei­tung vernichtet werdenDas für die Aufsicht zustän­dige Landratsamt Meißen teilte auf Anfrage mit, die Labor­un­ter­su­chungen seien noch nicht abgeschlossen. Die Winzer­ge­nos­sen­schaft lässt den Wein in einem zerti­fi­zierten Labor selbst unter­su­chen, die Landes­un­ter­su­chungs­an­stalt führt bei Grenz­werten einen zweite Labor­un­ter­su­chung durch. "Wird der Grenz­wert überschritten, darf der Wein nicht in den Handel und muss vernichtet werden. Gesund­heit­liche Gefahren sind bei der geringen Menge eher unwahr­schein­lich", teilte Sprecherin Kerstin Thöns mit.Bei den Unter­su­chungen gehe es ausschlie­ß­lich um das Pflan­zen­schutz­mittel. "Im Obstbau darf es verwendet werden, beim Wein ist es verboten", sagte Thöns.‎