Simson: Export-Modelle werden gleichgestellt
Simson-Fahrer in Sachsen können sich freuen. Künftig dürfen auch reimportierte Mopeds aus DDR-Produktion bis zu 60 Kilometer pro Stunde fahren. Möglich macht das eine neue Genehmigung des Bundes, der die Regelung aus dem Einheitsvertrag damit auch auf alle Export-Modelle von Simson ausweitet.
Bisher war bei den sogenannten Re-Importen, zum Beispiel aus Ungarn, nur Tempo 45 erlaubt. Nun gelten bei diesen Simson-Modellen die gleichen Regeln wie bei denen, die damals für die DDR gebaut wurden.
Historische Entscheidung
Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge den damaligen technischen Anforderungen entsprechen und bis zum 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr kamen. „Der Einigungsvertrag enthält hierfür keine ausdrückliche örtliche Beschränkung, sodass auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge einbezogen werden können“, teilte das Bundesverkehrsministerium mit.
„Reimportierte Kult-Fahrzeuge wie die Simson sollten genauso behandelt werden, wie Simsons, die in der ehemaligen DDR zugelassen wurden - sofern sie bis einschließlich 28. Februar 1992 in den Verkehr kamen und die Verkehrssicherheit bestätigt wird“, erklärt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr Christian Hirte. „Ich empfehle den zuständigen Ländern, die Fahrzeuge gleichzustellen. Seitens des Bundes ist der Weg frei, sodass 60 km/ h sowohl für originale als auch reimportierte Simsons gelten kann.“
Typ muss nachgewiesen werden
Im Rahmen eines Gutachtens kann festgestellt werden, ob ein reimportiertes Fahrzeug einem in der DDR genehmigten Typ entspricht und die Voraussetzungen des Einigungsvertrages erfüllt. In diesen Fällen gelten die Fahrzeuge als zulassungsfreie Kleinkrafträder und dürfen bereits jetzt mit der Fahrerlaubnisklasse AM mit 60 km/h geführt werden.
Eine Übergangsregelung im Einigungsvertrags stellt sicher, dass Kleinkrafträder, die nach DDR-Recht als solche eingestuft waren und bis zum 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr kamen, im wiedervereinigten Deutschland weiterhin als Kleinkrafträder gelten. Das Ziel war, den vorhandenen Fahrzeugbestand der DDR rechtssicher weiter nutzen zu können.
Seitens der zuständigen Bundesländer war bislang strittig, ob diese Regelung auch für baugleiche Fahrzeuge gilt, die nicht in den ostdeutschen Bundesländern, sondern im Ausland in Verkehr gebracht wurden und später reimportiert wurden. Diese Ungleichheit ist nun beseitigt.
