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Sieben Jahre Haft wegen Missbrauchs von jungen Mädchen

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Ein 29-jähriger Mann aus Branden­burg ist am Landge­richt Dresden wegen Verge­wal­ti­gung und Nötigung von zwei jungen Mädchen zu sieben Jahren Gefängnis verur­teilt worden. Zudem muss der Mann den Schüle­rinnen jeweils 7.500 Euro Schmer­zens­geld zahlen.Manuel K. hatte zwei 14-jährige Schüle­rinnen über das Internet kennen­ge­lernt. Laut Anklage hatte der 29-Jährige über Insta­gram und WhatsApp mit den Mädchen Kontakt aufge­nommen. Sein erstes Opfer traf er im Juni 2016 in Sachsen-Anhalt und missbrauchte die Schülerin im Auto.Nur wenige Wochen später schlug der Täter in Radebeul zu. Er hatte eine ebenfalls 14-Jährige mit freizü­gigen Fotos erpresst und sie so zu dem Treffen gezwungen. Die Fotos hatte ihm die Schülerin zuvor geschickt. Anschlie­ßend drohte er damit, die Fotos zu veröf­fent­li­chen. Laut Anklage missbrauchte er die Mädchen schwer, er fuhr demnach mit ihnen jeweils auf ein abgele­genes Feld.Der Mann hatte die Taten vor Gericht zwar einge­räumt, aber von Einver­nehm­lich­keit gespro­chen. Das Gericht hatte erheb­liche Zweifel, ob er mit dem Geständnis wirklich Reue gezeigt habe. Er wollte mit seinen Angaben den Mädchen eine Mitver­ant­wor­tung auflasten, so der Richter. Straf­ver­schär­fend wurde vom Gericht gewertet, dass die Mädchen so jung waren. Zudem hatte er sie mit einem Hunde­hals­band gefes­selt, ein Mädchen hatte er einein­halb Stunden festge­halten. Außerdem habe er seinen Opfern gegen­über keine Empathie gezeigt, hieß es am Landge­richt.Cyber-GroomingDas Vorgehen des Täters wird als "Grooming" bezeichnet. Dabei nehmen Täter unter vorspielen falscher Tatsa­chen zu ihrer Identität Kontakt zu ihren Opfern auf, um dann an Fotos zu gelangen. Damit erpressen sie ihre Fotos oder gehen sogar noch weiter. Das engli­sche Wort Grooming (zurecht­ma­chen, vorbe­reiten) bezieht sich darauf, dass den Opfern zunächst geschmei­chelt wird oder Geschenke gemacht werden, um ihr Vertrauen zu erlangen.Der 29-jährige saß seit August 2016, kurz nach der zweiten Tat in Radebeul, in Unter­su­chungs­haft in der JVA am Hammerweg. Seit Anfang Februar wurde ihm am Dresdner Landgericht der Prozess gemacht. Er muss nun die siebenjährige Haftstrafe absitzen.