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Selbstmord von Terrorver­dächtigem Al-Bakr ohne juristische Folgen

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Einer der spekta­ku­lärsten Misser­folge der sächsi­schen Justiz bleibt wahrschein­lich straf­frei. Die Ermitt­lungen um den Selbst­mord des terror­ver­däch­tigen Al-Bakr werden offenbar einge­stellt. Das berichtet der Focus und beruft sich auf sächsi­sche Justiz­kreise. Ermit­telt wurde gegen den Anstalts­leiter und eine Psycho­login. Ihnen konnte aber keine Schuld am Tod des Syrers nachge­wiesen werden. Al Bakr soll in Chemnitz einen Spreng­stoff­an­schlag vorbe­reitet haben. Er wurde im Oktober vergan­genen Jahres festge­nommen.