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Schusswaffen aus Sachsens Gefängnissen verbannt

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Gefäng­nis­wärter im Freistaat ohne Schuss­waffe! Nach unseren Infor­ma­tionen wurden seit Jahres­be­ginn alle Waffen aus den JVAs im Freistaat verbannt. Laut Justiz­mi­nis­te­rium dürfen diese zum Beispiel nur noch bei Gefan­ge­nen­trans­porten genutzt werden. "Die Sicher­heit in den sächsi­schen Justiz­voll­zugs­an­stalten wird durch perso­nelle und techni­sche Sicher­heits­vor­keh­rungen gewähr­leistet, ohne dass die Bediens­teten dabei Schuss­waffen tragen müssen, sagte Justiz­mi­nister Jürgen Martens. Waffen in den Anstalten bergen stets die Gefahr, dass eine Waffe z.B. bei einer Geisel­nahme in die Hände des Geisel­neh­mers gelangen könnte."