Schusswaffen aus Sachsens Gefängnissen verbannt
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Gefängniswärter im Freistaat ohne Schusswaffe! Nach unseren Informationen wurden seit Jahresbeginn alle Waffen aus den JVAs im Freistaat verbannt. Laut Justizministerium dürfen diese zum Beispiel nur noch bei Gefangenentransporten genutzt werden. "Die Sicherheit in den sächsischen Justizvollzugsanstalten wird durch personelle und technische Sicherheitsvorkehrungen gewährleistet, ohne dass die Bediensteten dabei Schusswaffen tragen müssen, sagte Justizminister Jürgen Martens. Waffen in den Anstalten bergen stets die Gefahr, dass eine Waffe z.B. bei einer Geiselnahme in die Hände des Geiselnehmers gelangen könnte."