Schulstart: Bildungspaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen
Zu Schuljahresbeginn erhalten auch in Dresden Familien mit wenig Geld Unterstützung! Für das Schuljahr können 195 Euro aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ beantragt werden. Darüber hinaus gibt es auch Zuschüsse u.a. für Klassenfahrten, Nachhilfe oder Mittagessen. Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält, muss dafür einen Antrag stellen! Familien, die Grundsicherung, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, bekommen die Pauschale in der Regel automatisch.
Wer kann die Leistungen erhalten?
Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Zuständig ist für Familien mit Grundsicherungsgeld das Jobcenter, für alle anderen Familien das Sozialamt.
Für Familien, die bereits Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistung beziehen, sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe bereits mit dem Antrag auf die Hauptleistung erfasst. Sie müssen das Bildungspaket nicht gesondert beantragen. Sie reichen einfach die benötigten Nachweise für die Abrechnung bei den Behörden ein. Lediglich für die Nachhilfe ist weiterhin ein gesonderter Antrag notwendig. Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen einen gesonderten Antrag für das Bildungspaket stellen. Die Antragstellung ist online schnell und problemlos möglich. Auch Familien, die bislang keine der genannten Sozialleistungen beziehen, sollten prüfen lassen, ob ein Anspruch besteht. Reicht das Einkommen beispielsweise nicht aus, um notwendige Kosten wie eine Klassenfahrt zu finanzieren, kann unter Umständen ein Anspruch auf Grundsicherungsgeld vom Jobcenter bestehen.
