Schulanmeldungen für das Schuljahr 2021/2022 in Freital
In Freital können am 8. und 10. September die Kinder angemeldet werden, die nächstes Jahr in die Schule kommen. Das betrifft Mädchen und Jungen die zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 30. Juni 2015 geboren sind. Zur Schulanmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis der Sorgeberechtigten vorzulegen. In Freital besteht die freie Schulwahl, weil die Kreisstadt zu einem Grundschulbezirk zusammengefasst wurde.
Pressemitteilung Stadt Freital
Alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 30. Juni 2015 geboren sind, werden mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 schulpflichtig. Für sie finden im September dieses Jahres die Schulanmeldungen statt. Kinder, die nach dem genannten Zeitraum geboren sind, aber bis spätestens 30. September 2021 das 6. Lebensjahr vollenden, können ebenfalls zur Schule angemeldet werden und sind dann auf Grund der Anmeldung schulpflichtig.
Die Schulanmeldungen für das Schuljahr 2021/2022 finden in allen Grundschulen der Großen Kreisstadt Freital zu folgenden Terminen statt: Dienstag, 8. September 2020 und Donnerstag, 10. September 2020 jeweils in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr. Zur Schulanmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis des/der Sorgeberechtigten vorzulegen.
Mit der Satzung vom 11. Juni 2012 ist seit dem Schuljahr 2013/2014 nur noch ein Grundschulbezirk in der Großen Kreisstadt Freital gültig. Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten besteht demnach die freie Schulwahl. In Freital gibt es sieben städtische Einrichtungen. Das sind die Grundschulen „Am Albertschacht“ in Wurgwitz, „Glückauf“ Zauckerode, Pesterwitz, „Ludwig-Richter“ in Birkigt, „G. E. Lessing“ in Potschappel, Poisental und „Geschwister Scholl“ in Hainsberg.
Das Schulanmeldeformular ist auf der städtischen Internetseite www.freital.de unter dem Formularservice zu finden bzw. vorab in der Kindertagesstätte oder zum Ausfüllen vor Ort in der jeweiligen Grundschule erhältlich.