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Schleuser zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt

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Im Dresdner Schleuser­pro­zess ist der Angeklagte zu einer Freiheits­strafe von vierein­halb Jahren verur­teilt worden. Der 34 Jahre alte Bulgare hatte die Tat gestanden. Das Landge­richt ahndete am Montag die beson­deren Umstände einer Schleu­sung im August 2015, die für die 81 betrof­fenen Flücht­linge lebens­be­droh­lich war. Auf engstem Raum in einem Kühllaster zusam­men­ge­pfercht, waren sie nonstop von Ungarn und ohne ausrei­chend frische Luft nach Sachsen gebracht worden. Sie konnten den Laster von innen nicht öffnen und draußen auch keine Notdurft verrichten. Einige litten an Atemnot. Der Staats­an­walt hatte sechs Jahre und zwei Monate Haft gefor­dert, die Vertei­di­gung auf zwei Jahre und neun Monate plädiert.