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Sächsisches Kabinett entscheidet über Abschiebehaft

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Die sächsi­sche Staats­re­gie­rung will Dienstag die Geset­zes­grund­lage für die Abschie­bungs­haft auf den Weg bringen. Der Entwurf sieht vor, dass abgelehnte Asylbe­werber bis zu sechs Monate inhaf­tiert werden können. Im vergan­genen Jahr sind rund 1.300 Abschie­bungen in Sachsen geschei­tert, weil die Betrof­fenen z.B. unter­ge­taucht sind. Die Abschie­bungs­haft wird im ehema­ligen techni­schen Rathaus in Dresden einge­richtet und soll im nächsten Frühjahr einsatz­be­reit sein. Im gleichen Gebäude wird übrigens dann auch der Abschieb­ge­wahrsam einge­richtet. Hier dürfen Betrof­fene nur bis zu vier Tage festge­halten werden.