„Sachsensumpf-Affäre“ in Dresden vor Gericht
Die beiden Hauptzeugen aus der "Sachsensumpf"-Affäre müssen sich seit Dienstagvormittag vor Gericht verantworten. Eine Juristin ist wegen Verfolgung Unschuldiger angeklagt, ein Kriminalist der Beihilfe zu dieser Tat. Beiden wird auch vorgeworfen, im Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages falsche Angaben gemacht zu haben.Die Verteidigung der Beschuldigten H. hat die Anklage grundsätzlich in Frage gestellt. Die frühere Referatsleiterin beim Landesamt für Verfassungsschutz sei gar nicht Teil der Strafverfolgung gewesen und könne somit auch keine Unschuldigen verfolgt haben, argumentierten ihre Anwälte am Dienstag im Landgericht Dresden.Die Juristin H. war früher Chefin des Referates "Organisierte Kriminalität" (OK) beim Verfassungsschutz in Sachsen. In dieser Eigenschaft soll sie laut Generalstaatsanwaltschaft Erkenntnisse zu kriminellen Netzwerken zu einem strafrechtlichen Anfangsverdacht verdichtet haben, obwohl die Beschuldigungen aus Sicht der Anklagevertretung vor allem aus Gerüchten und Vermutungen stammten. W. soll ihr dazu Informationen geliefert haben.Der "Sachsensumpf" sorgte 2007 für Schlagzeilen. Juristen und Polizisten sollten in OK-Netzwerke verstrickt gewesen sein. Belege dafür fanden Staatsanwälte und eine von der Regierung beauftragte Kommission aber nicht. Der Fall wurde deshalb zu den Akten gelegt.Ende 2012 sprach das Dresdner Landgericht zwei Leipziger Journalisten im Zusammenhang mit der Affäre vom Vorwurf der üblen Nachrede und der Verleumdung frei. Zwei frühere Zwangsprostituierte standen am Amtsgericht Dresden wegen Verleumdung vor dem Richter. Sie wollen hochrangige Juristen als Freier wiedererkannt haben. Das Gericht stellte das Verfahren wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit ein. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Dresden Beschwerde ein. Ihren Angaben zufolge hat das zuständige Landgericht Dresden noch nicht darüber entschieden. (dpa)