Sachsens Regierung zieht Corona-Lockerungen vor
Sachsen macht bei der Lockerung von Beschränkungen in der Corona-Krise Tempo. Die meisten der für kommenden Montag angekündigten Schritte werden bereits auf diesen Freitag vorgezogen, wie das Kabinett nach einer Sitzung am Dienstag mitteilte. Nach der neuen Corona-Schutz-Verordnung sollen etwa Theater, Kinos und Freibäder wieder öffnen. Ursprünglich war das für kommenden Montag vorgesehen. Eine Öffnung am Freitag hatte man zunächst nur Teilen der Gastronomie und Hotels in Aussicht gestellt. In Ausnahmefällen dürfen Angehörige in Alten- und Pflegeheime besucht werden. Voraussetzung für alle Lockerungen sind Hygiene-Konzepte. Kitas und Schulen öffnen aber erst ab Montag.
Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) sprach von einem „historischen Tag für Sachsen“. Man habe die bundesweit weitestgehenden Lockerungen in der Corona-Pandemie beschlossen. Die Bürger hätte gemeinsam harte Wochen durchlebt. Da das Infektionsgeschehen in Sachsen auf einem niedrigen Niveau geblieben sei, gebe es nun eine Grundlage für Lockerungen und Erleichterungen. Voraussetzung seien Hygienekonzepte, die von den Gesundheitsämtern genehmigt werden müssten. Es werde stichprobenartige Kontrollen geben.
Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) nannte die Lockerungen einen „mutigen Schritt“. „Aus Mut darf kein Leichtsinn werden“, appellierte er an die Vernunft. „Es liegt weiterhin an uns allen, dass wir mit dem Vertrauensvorschuss vernünftig umgehen. Denn wer jetzt leichtsinnig diese Lockerung aufs Spiel setzt, der gefährdet damit wiederum alle.“ Die persönliche Freiheit ende dort, wo die persönliche Freiheit der anderen eingeschränkt werde.
„Um die Ausbreitung des Virus Sars-COV-2 weiter einzudämmen, bleibt der Grundsatz der auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontaktbeschränkungen, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auch weiterhin bestehen“, hieß es.
Geschäfte dürfen nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen ab sofort wieder ohne Flächenbegrenzung auf 800 Quadratmeter öffnen. Die Maßgabe laute ein Kunde pro 20 Quadratmeter, sagte Dulig.
Die neue Corona-Schutz-Verordnung erlaubt Lockerungen bei Gottesdiensten, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen. Aber auch hier müssen die Abstandsregeln gewahrt bleiben, was freilich im Falle einer Hochzeit nicht für das Brautpaar und auch nicht für Ehepartner unter den Gästen gilt. Möglich ist der Besuch von Fahr-, Flug- und Bootsschulen inklusive Übungsstunden und Prüfungen.
Auch Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios, Spielbanken und -hallen, Wettannahmestellen sowie Freizeit- und Vergnügungsparks dürfen wieder öffnen, wenn sie ein genehmigtes Hygienekonzept vorlegen. Sportstätten können im Innen- und Außenbereich genutzt werden. Kontaktdaten müssen zwecks einer späteren Nachverfolgung von Infektionen nicht hinterlassen werden. Das gilt auch für Restaurants. Sachsen vertraut auf die Eigenverantwortung der Menschen, wie es hieß
Weiterhin geschlossen bleiben Badeanstalten in geschlossenen Räumen, Saunen und Dampfbäder, Messeveranstaltungen, Spezialmärkte, Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs. Auch Reisen mit einem Reisebus sind weiter tabu. Der Messebetrieb soll allerdings ab Juni Schritt für Schritt wieder hochgefahren werden - vor allem für Fachmessen und Fachkongresse.
Köpping zufolge geht mit der neuen Schutzverordnung ein Paradigmenwechsel einher: „Wir wechseln von landesweiten auf regional begrenzte Maßnahmen.“ Um bei möglichen Neuinfektionen schnell reagieren zu können, sollen Landkreise und kreisfreie Städte fortan Maßnahmen ergreifen, wenn 50 bestätigte Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auftreten. „Das ist unser neuer Alarmwert.“ Maßnahmen können für einen Landkreis, oder eine bestimmte Einrichtung ergriffen werden.
Die neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung gilt bis 5. Juni 2020.