++ EIL ++

SachsenEnergie: Verdacht der Abzocke ist ungerechtfertigt

Zuletzt aktualisiert:

SachsenEnergie hat pauschale Vorwürfe der Abzocke zurückgewiesen. Das Unternehmen halte sich an die gesetzlichen Vorgaben, heißt es in einer Mitteilung. Der Missbrauch der staatlichen Förderung durch schwarze Schafe müsse verhindert werden, ohne einen Generalverdacht.

Für die Gas- und Wärmekunden von SachsenEnergie würden die Preisbremsen wie vorgeschrieben umgesetzt. Preisänderungen könne es trotzdem geben, wenn sich zum Beispiel die Beschaffungskosten ändern.

Die derzeit kursierende pauschale Annahme, dass Preisanpassungen ab 2023 grundsätzlich verboten sind, ist laut SachsenEnergie nicht korrekt. „Unserer Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass wir uns bei Preisanpassungen selbstverständlich weiterhin an die gesetzlichen Vorgaben halten“, sagt Frank Brinkmann.

Laut der neuen gesetzlichen Regelung sind Preiserhöhungen nach wie vor erlaubt, wenn die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist. „Es ist absolut richtig, dass Missbrauch und ein Ausnutzen der staatlichen Förderung mit dem Gesetz verhindert werden soll. Leider ist dadurch aber der pauschale Generalverdacht entstanden, dass alle Energieversorger “Abzocke„ betreiben wollen. Dies ist ungerechtfertigt. Auch SachsenEnergie hat ein Interesse daran, dass schwarze Schafe die aktuelle Lage und Gesetze nicht ausnutzen“, so der Vorstandsvorsitzende der SachsenEnergie.

Umsetzung des Energiepreisbremse Gas und Wärme

Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 und gilt vorerst bis Ende 2023. Rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 erhalten die Kunden ab März Entlastungsbeiträge. Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des erwarteten Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Fernwärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt. Wer mehr als 80 Prozent der erwarteten Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis.

Für den Grundpreis gibt es keine Deckelung nach oben. Wie hoch die finanzielle Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Verbrauchspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab. Die Entlastung erfolgt automatisch, Verbraucher müssen nichts tun, auch keinen Antrag stellen. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen sich die Energieversorger auf vergangenheitsbasierte Prognosen des Jahresverbrauchs. Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von den Entlastungen. Mieter erst, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben.