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Sachsen und Bayern wollen sexuelle Belästigung unter Strafe stellen

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Sachsen und Bayern machen sich für eine Verschär­fung des Sexual­straf­rechts stark. Im Kern geht es den beiden Freistaaten darum, sexuelle Beläs­ti­gungen wie den Griff ans Gesäß oder die Brust bei Frauen als Straf­tat­be­stand zu definieren. Die bishe­rigen Vorschläge des Bundes gingen nicht weit genug, erklärten der sächsi­sche Justiz­mi­nister Sebas­tian Gemkow (CDU) und sein bayeri­scher Amtskol­lege Winfried Bausback (CSU) am Montag nach einem Treffen in Dresden.Hinter­grund ist ein Gesetz­ent­wurf der Bundes­re­gie­rung zur Verbes­se­rung des Schutzes der sexuellen Selbst­be­stim­mung. Er soll in dieser Woche im Rechts­aus­schuss des Bundes­rates beraten werden. Sachsen und Bayern wollen dort gemeinsam einen Änderungs­an­trag stellen. Demnach sollen auf Antrag des Opfers sexuell motivierte Körper­be­rüh­rungen künftig mit Freiheits­strafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.In der Silves­ter­nacht war es in Köln und anderswo massen­haft zu solchen Vorkomm­nissen gekommen. (DPA)