Sachsen mit Millionen-Mitgift bei Fusion von ZVON und VVO
Der Weg für Gespräche zu einer möglichen Fusion der beiden ostsächsischen Verkehrsverbünde ZVON und VVO ist frei. Die ZVON-Verbandsversammlung stimmte heute Verhandlungen zu – unter der Maßgabe, dass die Bahnangebote in der Oberlausitz mindestens erhalten bleiben und möglichst ausgebaut werden. Bei einer Fusion, die für den Sommer 2026 angepeilt wird, will Sachsen eine Mitgift von vier Millionen Euro geben. Eine entsprechende Absichtserklärung haben der ZVON und Wirtschaftsminister Martin Dulig geschlossen. „Dieser Schritt wird eine Initialzündung sein, in Sachsen zu effektiven Strukturen im öffentlichen Personennahverkehr zu kommen.“ Künftig soll es nicht mehr fünf, sondern drei Verkehrsverbünde im Freistaat geben.
Ein großer Verkehrsverbund in Ostsachsen könne mit starker Stimme auftreten und seine Interessen gegenüber dem Freistaat besser wahren, sagte der Bautzener Landrat und ZVON-Vorsitzender Udo Witschas. Der ZVON befinde sich durch gestiegene Kosten in einer schwierigen wirtschaftlichen und finanziellen Lage.
Zustimmung zu Verhandlungen mit dem VVO kommt auch aus dem Landkreis Görlitz. „Fünf Verkehrsverbünde in Sachsen sind nicht mehr zu halten. Außerdem sei durch das Deutschlandticket eine neue Situation entstanden“, sagte Landrat Stephan Meyer. Neben dem Erhalt des Streckennetzes im ZVON-Gebiet müssten aber auch die Zittauer Schmalspurbahn und die Waldeisenbahn Muskau in einem neuen Verband berücksichtigt werden und die grenzüberschreitenden Bahnlinien im Landkreis Görlitz. „Das sind wichtige Spezifika für unsere Region. Es gehe darum, einen Mehrwert für die Fahrgäste zu schaffen. “Dass sie ohne irgendwelche Tarifgrenzen von Görlitz in die Landeshauptstadt fahren können„, so Witschas weiter.
Sollten die Gespräche mit dem VVO positiv verlaufen, könnte ein Fusionsvorschlag für die Kreistage und Stadträte im Laufe des nächsten Jahres zur Entscheidung vorgelegt und ein gemeinsamer Ostsachsen-Verbundtarif entwickelt werden. Der Zusammenschluss der beiden Zweckverbände wäre frühestens zum 1.Juli 2026 möglich und die Zusammenführung der Gesellschaften 2027.