- Sachsens Sozialministerin Petra Köpping.
Sachsen lockert: 3G im Einzelhandel fällt ab Mittwoch weg
In Sachsen wird ab Mittwoch gelockert. Das Kabinett hat am Dienstag eine Änderung der Corona-Notfallverordnung beschlossen, dabei wurde sich am Ministerpräsidentenkonferenz-Beschluss (MPK) vom 16. Februar orientiert. Die Erleichterungen gelten bis einschließlich 3. März.
Private Treffen, bei denen nur Geimpfte oder Genesene anwesend sind, gibt es keine Einschränkungen mehr. Nimmt jedoch mindestens eine ungeimpfte Person teil, dann dürfen sich nur ein Hausstand plus zwei Personen aus einem weiteren Hausstand treffen, so Gesundheitsministerin Petra Köpping.
Auch für Beerdigungen und Eheschließungen gibt es keine Begrenzung der Teilnehmerzahlen mehr, allerdings gilt weiterhin die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
Solange die Überlastungsstufe unterschritten ist fällt auch die 3G-Regel im Einzelhandel weg. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt aber weiter bestehen.
Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräume und Innenbereiche von zoologischen Gärten sind wieder unter 3G besuchbar - bisher galt 2G. Gleiches gilt für die Nutzung von Außensportanlagen.
Am 1. März will die Staatsregierung eine neue Corona-Schutzverordnung verabschieden, die am 4. März in Kraft treten soll.
Was ab 4. März gelten soll
Ab kommende Woche Freitag (4. März 2022) soll es noch weitere Öffnungsschritte in Sachsen geben. Laut Gesundheitsministerin Petra Köpping können dann auch die Clubs, Bars und Diskotheken unter 2Gplus wieder öffnen.
Für Veranstaltungen, Theater, Opernhäuser und Kino bis zu 1.000 Besuchern soll die 3G-Regel statt wie bisher 2Gplus gelten. Die Pflicht zur Kontakterfassung in den Kultur- und Freizeiteinrichtungen soll ebenfalls entfallen.
Für Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern werden die bundeseinheitlichen Regelungen aus dem MPK-Beschluss umgesetzt. Es gilt 2G bzw. 2G+ mit maximal 60 Prozent Auslastung im Innenbereich und maximal 6000 Zuschauern, im Außenbereich maximal 75 Prozent Auslastung und maximal 25.000 Zuschauer.
Ab dem 4. März gilt außerdem für Gastronomie und touristische Beherbergung statt 2G wieder die 3G-Regel. Die Zugangsbeschränkungen für Reisebüros sollen wegfallen.
Die neue Corona-Schutzverordnung soll bis zum 19. März gelten. Bundesweit sollen dann tiefgreifende Corona-Einschränkungen wegfallen und nur noch Basisschutzmaßnahmen gelten - wie diese konkret aussehen, ist aber noch unklar.
