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Sachsen beschließt Gesetz zum Ausreise­gewahrsam

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Der Sächsi­sche Landtag hat am Mittwoch den sogenannten Ausrei­se­ge­wahrsam geregelt. Er betrifft Asylbe­werber, deren Antrag abgelehnt wurde und die sich der Abschie­bung entziehen wollen. Sie können nun bis zur Abreise mehrere Tage in Gewahrsam genommen werden. Innen­mi­nister Markus Ulbig (CDU) sprach von einer Ultima Ratio. Sie betreffe nur Leute, die sich rechts­widrig verhielten. Der Bund hatte dazu 2015 eine entspre­chende Regelung in das Aufent­halts­ge­setz einge­fügt. Sachsen setzt das nun in Landes­recht um. Grüne und Linke stimmten dagegen. Die AfD enthielt sich - ihr gehen die Regelungen nicht weit genug. (DPA)