++ EIL ++

Razzia bei Online-Versandhändler in Sächsischer Schweiz

Zuletzt aktualisiert:

Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Extremismus-Abwehrzentrum der Polizei haben am Donnerstagnachmittag einen Online-Versandhändler hochgenommen. Es läuft nach unseren Informationen eine Durchsuchungsaktion in der Nähe von Krippen.

Der Beschuldigte soll extremistische Artikel übers Internet verkauft haben, so der Verdacht der Ermittler. Es geht um T-Shirts, Aufkleber und Anstecker mit Hakenkreuzen und anderen verbotenen Symbolen, wie Stielhandgranaten und Totenköpfen, das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf unsere Anfrage mit. Der Beschuldigte befindet sich auf freiem Fuß, er sei den Ermittlern u.a. auch durch Volksverhetzung einschlägig bekannt, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft mit.

Die Durchsuchungsmaßnahmen laufen noch, deswegen wurden am Nachmittag keine weiteren Details genannt. Die Website des Online-Versandhandels war am Donnerstagnachmittag weiter im Internet abrufbar. Dort wurden u.a. "T-Hemden", also T-Shirts, mit Aufdrucken wie "88", "Braun is beautiful" "Reichsbürger" oder "Nationaler Widerstand" angeboten.

Am Freitag veröffentlichte die Staatsanwaltschaft noch eine Bilanzmeldung:

Wie am gestrigen Tag berichtet, durchsuchten Beamte der Staatsanwaltschaft Dresden und des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehr-zentrums des Landeskriminalamtes Sachsen Wohn- und Geschäftsräume eines Beschuldigten im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Dabei ging es um die Sicherung von Beweismitteln zum Tatvorwurf des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

In der Wohnung und den Geschäftsräumen des tatverdächtigen deutschen Staatsangehörigen wurden – neben diversen IT-Gerätschaften (Datenträger, Desktop-Computer, Laptops) – auch ein Handy, externe Festplatten, eine relevante Druckvorlage, Oberbekleidung sowie zwei Gebrauchsgegenstände mit Sigrunen sichergestellt.

Der Beschuldigte vertreibt über seine - besonders in der rechtsextremistischen  Szene bekannte - Onlineplattform Artikel, welche rechtsextremistischem Gedankengut entsprechen und in der Außendarstellung geeignet sind, diese Gesinnung zu deklarieren. Dabei ist die Mehrheit der angebotenen Artikel strafrechtlich nicht relevant.

Der Beschuldigte befindet sich weiterhin auf freiem Fuß. Gründe für eine Inhaftierung lagen auch im Ergebnis der durchgeführten Maßnahmen nicht vor.

Alle gesicherten Asservate werden ausgewertet und einer strafrechtlichen Würdigung unterzogen. Die Ermittlungen dauern an und werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen, da die Auswertung der sichergestellten Datenträger sehr aufwändig ist.