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Radfahren auf kommunalen Grünflächen doch erlaubt

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Das Radfahren auf städti­schen Grünflä­chen, zum Beispiel in Parks ist nun doch nicht illegal Das hat der Stadtrat einstimmig beschlossen. Laut der Satzung zur „Sonder­nut­zung von öffent­li­chen Grünan­la­gen“ sollten Radler eigent­lich nur noch auf asphal­tierten und befes­tigten Wegen fahren dürfen. Ansonsten hätten sie eine Strafe von bis zu 1000 Euro zahlen müssen. Nach dem neuen Beschluss der Fraktionen sollen viel befah­rene Wege nun regis­triert und danach geprüft werden, ob sie eventuell ausge­baut werden können.