Radfahren auf kommunalen Grünflächen doch erlaubt
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Das Radfahren auf städtischen Grünflächen, zum Beispiel in Parks ist nun doch nicht illegal Das hat der Stadtrat einstimmig beschlossen. Laut der Satzung zur „Sondernutzung von öffentlichen Grünanlagen“ sollten Radler eigentlich nur noch auf asphaltierten und befestigten Wegen fahren dürfen. Ansonsten hätten sie eine Strafe von bis zu 1000 Euro zahlen müssen. Nach dem neuen Beschluss der Fraktionen sollen viel befahrene Wege nun registriert und danach geprüft werden, ob sie eventuell ausgebaut werden können.