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Prozess zu getöteter Wiktoria: Angeklagter legt Revision ein

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Der Prozess um den gewaltsamen Tod der 16-jährigen Wiktoria in Großröhrsdorf geht in die nächste Instanz. Wie ein Gerichtssprecher mitgeteilt hat, habe der Angeklagte Revision eingelegt. Damit geht der Fall zum Bundesgerichtshof.

Das Landgericht hatte den 15-Jährigen vor gut einer Woche zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. In der Hauptverhandlung hatte er gestanden, das Mädchen mit mehreren Messerstichen in einem Garagenkomplex in getötet zu haben. Die Frage nach dem Motiv sei aber offengeblieben, sagte uns der Anwalt des Opfers und dessen Eltern, Robert Zukowski. Der Angeklagte wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Dafür ist bei Totschlag eine maximale Strafe von zehn Jahren möglich.

Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und acht Monate gefordert und verlangte eine Verurteilung wegen Mordes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Prozessbeteiligten hatten ein Rechtsgespräch geführt („Verständigung“). Im Falle eines Geständnisses stellte das Gericht einen bestimmten Strafrahmen in Aussicht. Dem stimmten die Parteien zu. Bei einer solchen Regelung erlangt der Schuldspruch erst in einer Woche Rechtskraft.

 Die Eltern des getöteten Mädchens hatten den Prozess verfolgt und waren auch bei der Urteilsverkündung. Die Mutter sei unzufrieden mit der nach ihrer Ansicht geringen Haftstrafe, sagte uns ihr Anwalt. Auch verstehe sie nicht, dass der Verurteilte nicht sofort in Haft komme. Erst müsse das Urteil rechtskräftig werden, dann könne er die Strafe antreten, so der Jurist. Der 16-Jährige befindet sich derzeit in einer sogenannten Haftvermeidungseinrichtung.