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Prozess zu Meißner Brandanschlag - Angeklagte feierten

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Zehn Monate nach dem Brand­an­schlag auf ein damals noch unbewohntes Flücht­lings­heim in Meißen haben die beiden mutma­ß­li­chen Täter vor Gericht gestanden - und Reue gezeigt. Die 38 und 41 Jahre alten Famili­en­väter müssen sich wegen schwerer Brand­stif­tung, Hausfrie­dens­bruchs und Sachbe­schä­di­gung verant­worten.  Am Tatabend hätten sie gemeinsam gegrillt und über Asylpo­litik disku­tiert, schil­derten sie zum Prozess­auf­takt am Dienstag am Landge­richt Dresden. "Dann hat sich alles hochge­schau­kelt", erklärte der 38-Jährige. Sein Komplize sprach von einer spontanen Idee."Es gab Ängste, was werden soll; aber das recht­fer­tigt das, was wir getan haben, in keinster Weise", sagte der 38-jährige Gerüst­bauer aus Meißen. Nach dem Konsum von reich­lich Alkohol hätten sie ein Benzin-Öl-Gemisch in eine Weinfla­sche gefüllt und seien mit Sturm­hauben maskiert in das noch unbewohnte Mehrfa­mi­li­en­haus einge­drungen. Ein erster Versuch schei­terte, beim zweiten Versuch hätten die Matratzen in einer Wohnung in der ersten Etage Feuer gefangen.  Laut Anklage nahmen die Angeklagten dabei billi­gend in Kauf, dass das Feuer in der Nacht zum 28. Juni 2015 auf Nachbar­ge­bäude übergreifen könnte - und Menschen zu Schaden kommen könnten. Die Staats­an­walt­schaft sprach zudem von einer auslän­der­feind­li­chen Gesin­nung. Die Männer hätten verhin­dern wollen, dass Asylbe­werber in ihre Nachbar­schaft ziehen. Das räumte der 38-Jährige ein und antworte auf die Frage nach rechter Gesin­nung: "Das war früher mal so, ja."Beide Männer beteu­erten immer wieder, sich für ihre Tat anschlie­ßend geschämt zu haben. Laut Vorsit­zender Richterin sei es dann aller­dings unklar, weshalb sie am Abend des 14. August erneut in die geplante Asylbe­wer­ber­un­ter­kunft einge­drungen seien. Die Männer hatten laut Anklage versucht, Wasser­hähne aufzu­drehen und das Gebäude unter Wasser zu setzen - ohne Erfolg. Der Gesamt­schaden betrug über 210 000 Euro.Zudem sah sich die Kammer ein Video an, auf dem die beiden Angeklagten in der Brand­nacht in "ausge­las­sener Stimmung" singen - während die Lösch­ar­beiten laufen. Darauf sind Parolen zu hören wie "Einer geht noch, ein Asylant geht noch rein." Die Vorsit­zende Richterin sagte dazu: "Zerknirscht sehen Sie nicht aus."Die Männer sind seit dem 2. Dezember 2015 in Unter­su­chungs­haft. Bei einer Verur­tei­lung droht ihnen eine Haftstrafe zwischen einem und 15 Jahren.