Prozess gegen Sänger Xavier Naidoo am Freitag ohne Entscheidung
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Im Prozess gegen Xavier Naidoo vor dem Amtsgericht Dresden hat es am Freitag keine Entscheidung gegeben. Der Sänger war am 1. Juni 2017 vor zwei Jahren mit 73 Stundenkilometern in den Blitzer an der Dohnaer Straße gerauscht. Dort sind aber nur 50 erlaubt. Vermutlich kam der Sänger gerade von einem Konzert. Das Dresdner Ordnungsamt erließ einen Bußgeldbescheid, doch dieser war nicht zustellbar. Darauf hing die Behörde das Knöllchen gegen den Sänger öffentlich im Rathaus aus. Aus Sicht der Verteidiger ein grober Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten. Außerdem argumentierten sie, dass das Knöllchen ohnehin verjährt wäre. Das Gericht sieht das anders. Der Prozess wird fortgesetzt.