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Prozess gegen Reichsbürgerin: Versuchte Nötigung mit „Malta-Masche“

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Weil sie mit der so genannten „Malta-Masche“ Druck auf die Justiz machen wollte, muss sich eine 63-Jährige vor dem Amtsge­richt Zwickau wegen versuchter Nötigung verant­worten. Die Zwickauerin wollte laut Anklage gegen eine Gerichts­voll­zie­herin und eine Rechts­pfle­gerin Schaden­er­satz­for­de­rungen in Höhe von 190 Millionen Euro geltend machen. Die Staats­an­walt­schaft rechnet die Angeklagte den Reichs­bür­gern zu.

Demnach ließ die Frau ihre Fanta­sie­for­de­rungen zunächst in ein US-ameri­ka­ni­sches Schuld­ner­re­gister eintragen. Anschlie­ßend trat sie diese an ein Inkasso-Unter­nehmen auf Malta ab. Über die zustän­dige Justiz­be­hörde seien die Forde­rungen schlie­ß­lich ohne inhalt­liche Prüfung an die deutschen Behörden zugestellt worden, die deren Annahme aber verwei­gerten.

Die Frau hatte demnach erzwingen wollen, dass insge­samt 13 gegen sie laufende Vollstre­ckungs­be­fehle wegen „hartnä­ckiger Nicht­zah­lung“ nach rechts­kräf­tigen Verur­tei­lungen nicht durch­ge­setzt werden, hieß es in der Ankla­ge­schrift.

Die Verhand­lung zog sich hin, weil der Vertei­diger zahlreiche Anträge einbrachte, die die zustän­dige Richterin jedoch als „absicht­liche Verfah­rens­ver­schlep­pung“ wertete und ablehnte. Erst nach mehr als zwei Stunden wurde die Anklage verlesen. Das Verfahren wird am Mittwoch fortge­setzt. Wann es zu einem Urteil kommt, ist noch unklar. (dpa)