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Prozess gegen Komplizin nach Brandanschlag in Dresden-Prohlis

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Gut ein halbes Jahr nach den beiden Straf­pro­zessen zu dem Brand­an­schlag auf ein geplantes Asylbe­wer­ber­heim im Oktober 2015 in Dresden steht am Mittwoch eine mutma­ß­liche Komplizin der verur­teilten Täter vor dem Landge­richt der Elbestadt. Die 23-Jährige ist wegen Beihilfe zur Brand­stif­tung angeklagt. Sie soll am 5. Oktober 2015 per SMS vor der Polizei gewarnt und geraten haben, die Attacke auf die Schule im Platten­bau­viertel Prohlis um einen Tag zu verschieben. Gegen deren Nutzung als Flücht­lings­heim hatte es heftige Proteste gegeben. Vier 32- bis 35-Jährige hatten in der Nacht zum 7. Oktober sogenannte Molotow­cock­tails herge­stellt und diese Brand­sätze auf das Gebäude geworfen, in die wenige Tage später Flücht­linge einziehen sollten. Die Männer, die keine weiteren Ausländer in der Nachbar­schaft wollten, wurden im Sommer zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten bis dreiein­halb Jahren verur­teilt. Die Feuer­wehr konnte die Flammen seiner­zeit schnell löschen, verletzt wurde niemand.    Ihrer mutma­ß­li­chen Komplizin werden zudem versuchte gefähr­liche Körper­ver­let­zung und Nötigung vorge­worfen. Sie soll auch im Juli 2015 bei einer NPD-Demons­tra­tion am Dresdner Erstauf­nah­me­lager sowie vor einer Flücht­lings­un­ter­kunft in Heidenau  im August 2015 Journa­listen aggressiv bedrängt und behin­dert sowie mit Flaschen beworfen haben. Für den Prozess hat die Große Straf­kammer insge­samt vier Verhand­lungs­tage bis zum 13. Januar angesetzt. (dpa)