Prozess gegen "Gruppe Freital" gestartet
Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat vor dem Oberlandesgericht Dresden am Dienstagvormittag (07.03.) der Prozess gegen die "Gruppe Freital" begonnen. Sieben Männern und einer Frau im Alter zwischen 19 und 39 Jahren wird die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.
Mit fünf Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte und politisch Andersdenkende in Freital und Dresden hätten sie 2015 ein Klima der Angst erzeugen wollen, so der Generalbundesanwalt in der Anklageschrift. Unter anderem wird den Angeklagten auch versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und die Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen vorgeworfen. Dabei sollen sie Sprengkörper an den Unterkünften, einem alternativen Wohnprojekt und dem Auto eines Freitaler Stadtrates der Linken angebracht haben. Bei den Anschlägen waren zwei Menschen verletzt worden.
Der Prozessauftakt
Zunächst ging es darum, ob noch vor Verlesen der Anklageschrift Befangenheitsanträge gestellt werden können. Der Vorsitzende Richter Thomas Fresemann setzte die Anklageverlesung entgegen Anträgen der Verteidiger durch. Diese hatten sowohl die Besetzung des Gerichts bemängelt als auch einen Befangenheitsantrag gegen Fresemann stellen wollen.
Die Antragsstellungen wurden auf Beschluss des Gerichts zunächst zurückgestellt. Sieben der acht Angeklagten weigerten sich deshalb, Angaben zu ihrer Person zu machen. Die 160 Seiten starke Anklageschrift wurde dann mit etwa 45 Minuten Verspätung verlesen.
Verteidiger spricht von Vorverurteilung
Für Verteidiger Endrik Wilhelm, der mit Maria K. die einzige Frau unter den Beschuldigten vertritt, ist der gesamte Prozess ein Skandal. Im Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung und des versuchten Mordes sieht er vor allem den "Ausdruck des unbedingten Willens des GBA (Generalbundesanwalt), die Sache in Sachsen anzuklagen und ein Exempel zu statuieren". Er verweist darauf, dass bei fünf Anschlägen mittels Pyrotechnik zwei Menschen lediglich leicht verletzt worden seien.
Die sächsische Justiz habe sich dem Druck aus Karlsruhe nicht nur durch die Schaffung eines neuen Hochsicherheits-Prozessgebäudes für fünf Millionen Euro gebeugt, sondern auch, indem am Oberlandesgericht Dresden ein eigens für dieses Verfahren zusammengestellter Strafsenat geschaffen worden sei, meint Wilhelm. "Das nennt man dann ein Ausnahmegericht" - und das ist verboten. Seinem Antrag auf Ablehnung des Gerichts schließen sich die Verteidiger der anderen sieben Angeklagten an.
Durch die Sicherheitsvorkehrungen beim Prozess werde eine Gefährlichkeit der Angeklagten suggeriert, "die in den Akten nicht zu belegen ist", sagte Wilhelm. Das sei eine Form der "Vorverurteilung". Die "Gruppe Freital" sei mit anderen terroristischen Organisationen wie dem rechten NSU oder der linken RAF überhaupt nicht zu vergleichen. "Die sind doch nicht gefährlicher als irgendeine Rockergruppe", meint er.
Ankläger zeichnen anderes Bild
Aus der Anklageschrift ergibt sich dagegen ein ganz anderes Bild: Bei den Beschuldigten handelt es sich demnach nicht um eine Gruppe, die sich abends wie zufällig vor der örtlichen Tankstelle versammelte und dann unter Einfluss von Alkohol und ohne Besinnung ihren Hass auf Ausländer in Anschlägen kanalisierte. Ganz und gar nicht. Vielmehr weisen die von der Anklage zusammengetragenen Details auf einen bestimmten Organisationsgrad der Gruppe und ein wohlüberlegtes Handeln hin. 2015 sollen ihre Mitglieder fünf Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner verübt haben.
Aus der Anklage ist zu entnehmen, dass die Rechtsextremisten nicht
nur arbeitsteilig vorgingen, sondern auch die Tatorte auskundschafteten. Jeweils einer war für das Fluchtfahrzeug eingeteilt. Die Gruppe habe konspirativ gearbeitet und sich einer codierten Sprache bedient. Mit «Obst» bezeichnete sie die Sprengsätze, das Kürzel «BS» steht für Buttersäure. Ausgetauscht
hätten sie sich über einen nicht öffentlichen «schwarzen Chat».
Der erste Prozesstag wurde am Dienstagnachmittag beendet. Der für Mittwoch geplante Termin wurde aufgrund der Befangenheitsanträge gestrichen. Am Dienstag kommender Woche (14.03.) wird der Prozess fortgesetzt.
Zunächst wurden 62 Prozesstage bis zum Herbst 2017 angesetzt, 90 Zeugen und vier Sachverständige sollen gehört werden.
Spürhunde schlagen vor Prozessbeginn an
Vor dem Prozessauftakt hatten zwei Spürhunde für Aufregung gesorgt. Im Bereich einer öffentlichen Toilette gegenüber des Sitzungssaals hatten zwei Sprengstoffhunde angeschlagen. Experten des Landeskriminalamtes wurden angefordert, konnten aber schnell Entwarnung geben.
Die Beamten öffneten punktuell die betreffende Wand und führten ein Endoskop ein. Weiterhin überprüften sie mit einem Analysegerät alle chemischen Stoffe im Bereich. Zuletzt röntgen sie die Wand. Keine der Prüfungen führten zu einem Hinweis auf Sprengstoff.
Ein Gummipflegemittel hatte die empfindlichen Hundenasen in die Irre geführt. Sprengstoff wurde keiner gefunden. Auch im Gerichtssaal wurde ein "merkwürdiger Geruch" wahrgenommen, der wohl aus der gleichen Quelle stammt.
Hochsicherheitsgerichtssaal für 5,5 Millionen Euro errichtet
Am Hammerweg im Dresdner Norden wurde ein eigentlich als Asylunterkunft geplanter Neubau zum Hochsicherheitsgerichtssaal umgebaut. 5,5 Millionen Euro wurden investiert.
Hakenkreuze im Umfeld des Gerichtssaales entdeckt
Am Montag wurde bekannt, dass wenige Tage vor Prozessbeginn am Hammerweg mehrere Hakenkreuze gesprüht worden sind.
Freitaler OB äußert sich
Der Freitaler Oberbürgermeister Uwe Rumberg hat sich unmittelbar vor Prozessbeginn in einer Pressemitteilung zu Wort gemeldet. Dort heißt es unter anderem: "Die Bürger der Stadt dürfen nicht in Mithaftung genommen werden für die Taten einzelner Personen, die originär nicht einmal alle aus Freital stammen. Viele Freitaler haben sich in den letzten beiden Jahren sehr in der Asylthematik engagiert. In allen Teilen der Stadtgesellschaft wurde dafür viel Zeit für ehrenamtliche Arbeit geopfert. Dass eine Minderheit in unserer Stadt derartige Handlungen vollzogen und das Ansehen unserer Stadt in so hohem Maße nachhaltig beschädigt hat, macht uns zugleich noch immer sehr betroffen." (red ts/as/an mit dpa)
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"Bürger der Stadt #Freital dürfen nicht in Mithaftung genommen werden für Taten Einzelner" Freitaler OB vor Prozess gegen #GruppeFreitalpic.twitter.com/lI93SWGHs2
— Radio Dresden (@RadioDresden) 7. März 2017

