• Am Diens­tag­vor­mittag ist der Prozess gegen acht Angeklagte gestartet. (Foto: dpa)

    Am Diens­tag­vor­mittag ist der Prozess gegen acht Angeklagte gestartet. (Foto: dpa)

Prozess gegen "Gruppe Freital" gestartet

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Unter strengen Sicher­heits­vor­keh­rungen hat vor dem Oberlan­des­ge­richt Dresden am Diens­tag­vor­mittag (07.03.) der Prozess gegen die "Gruppe Freital" begonnen. Sieben Männern und einer Frau im Alter zwischen 19 und 39 Jahren wird die Bildung einer terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung vorge­worfen.

Mit fünf Anschlägen auf Flücht­lings­un­ter­künfte und politisch Anders­den­kende in Freital und Dresden hätten sie 2015 ein Klima der Angst erzeugen wollen, so der General­bun­des­an­walt in der Ankla­ge­schrift. Unter anderem wird den Angeklagten auch versuchter Mord, gefähr­liche Körper­ver­let­zung und die Herbei­füh­rung von Spreng­stoff­ex­plo­sionen vorge­worfen. Dabei sollen sie Spreng­körper an den Unter­künften, einem alter­na­tiven Wohnpro­jekt und dem Auto eines Freitaler Stadt­rates der Linken angebracht haben. Bei den Anschlägen waren zwei Menschen verletzt worden.

Der Prozess­auf­takt

Zunächst ging es darum, ob noch vor Verlesen der Ankla­ge­schrift Befan­gen­heits­an­träge gestellt werden können. Der Vorsit­zende Richter Thomas Frese­mann setzte die Ankla­ge­ver­le­sung entgegen Anträgen der Vertei­diger durch. Diese hatten sowohl die Beset­zung des Gerichts bemän­gelt als auch einen Befan­gen­heits­an­trag gegen Frese­mann stellen wollen. 

Die Antrags­stel­lungen wurden auf Beschluss des Gerichts zunächst zurück­ge­stellt. Sieben der acht Angeklagten weigerten sich deshalb, Angaben zu ihrer Person zu machen. Die 160 Seiten starke Ankla­ge­schrift wurde dann mit etwa 45 Minuten Verspä­tung verlesen.

Vertei­diger spricht von Vorver­ur­tei­lung

Für Vertei­diger Endrik Wilhelm, der mit Maria K. die einzige Frau unter den Beschul­digten vertritt, ist der gesamte Prozess ein Skandal. Im Vorwurf der Bildung einer terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung und des versuchten Mordes sieht er vor allem den "Ausdruck des unbedingten Willens des GBA (General­bun­des­an­walt), die Sache in Sachsen anzuklagen und ein Exempel zu statu­ieren". Er verweist darauf, dass bei fünf Anschlägen mittels Pyrotechnik zwei Menschen ledig­lich leicht verletzt worden seien.

Die sächsi­sche Justiz habe sich dem Druck aus Karls­ruhe nicht nur durch die Schaf­fung eines neuen Hochsi­cher­heits-Prozess­ge­bäudes für fünf Millionen Euro gebeugt, sondern auch, indem am Oberlan­des­ge­richt Dresden ein eigens für dieses Verfahren zusam­men­ge­stellter Straf­senat geschaffen worden sei, meint Wilhelm. "Das nennt man dann ein Ausnah­me­ge­richt" - und das ist verboten. Seinem Antrag auf Ableh­nung des Gerichts schließen sich die Vertei­diger der anderen sieben Angeklagten an.

Durch die Sicher­heits­vor­keh­rungen beim Prozess werde eine Gefähr­lich­keit der Angeklagten sugge­riert, "die in den Akten nicht zu belegen ist", sagte Wilhelm. Das sei eine Form der "Vorver­ur­tei­lung". Die "Gruppe Freital" sei mit anderen terro­ris­ti­schen Organi­sa­tionen wie dem rechten NSU oder der linken RAF überhaupt nicht zu verglei­chen. "Die sind doch nicht gefähr­li­cher als irgend­eine Rocker­gruppe", meint er.

Ankläger zeichnen anderes Bild

Aus der Ankla­ge­schrift ergibt sich dagegen ein ganz anderes Bild: Bei den Beschul­digten handelt es sich demnach nicht um eine Gruppe, die sich abends wie zufällig vor der örtli­chen Tankstelle versam­melte und dann unter Einfluss von Alkohol und ohne Besin­nung ihren Hass auf Ausländer in Anschlägen kanali­sierte. Ganz und gar nicht. Vielmehr weisen die von der Anklage zusam­men­ge­tra­genen Details auf einen bestimmten Organi­sa­ti­ons­grad der Gruppe und ein wohlüber­legtes Handeln hin. 2015 sollen ihre Mitglieder fünf Spreng­stoff­an­schläge  auf Flücht­lings­un­ter­künfte und politi­sche Gegner verübt haben.

Aus der Anklage ist zu entnehmen, dass die Rechts­ex­tre­misten nicht

nur arbeits­teilig vorgingen, sondern auch die Tatorte auskund­schaf­teten. Jeweils einer war für das Flucht­fahr­zeug einge­teilt. Die Gruppe habe konspi­rativ gearbeitet und sich einer codierten Sprache bedient. Mit «Obst» bezeich­nete sie die Spreng­sätze, das Kürzel «BS» steht für Butter­säure. Ausge­tauscht

hätten sie sich über einen nicht öffent­li­chen «schwarzen Chat».

Der erste Prozesstag wurde am Diens­tag­nach­mittag beendet. Der für Mittwoch geplante Termin wurde aufgrund der Befan­gen­heits­an­träge gestri­chen. Am Dienstag kommender Woche (14.03.) wird der Prozess fortge­setzt.

Zunächst wurden 62 Prozess­tage bis zum Herbst 2017 angesetzt, 90 Zeugen und vier Sachver­stän­dige sollen gehört werden.

Spürhunde schlagen vor Prozess­be­ginn an

Vor dem Prozess­auf­takt hatten zwei Spürhunde für Aufre­gung gesorgt. Im Bereich einer öffent­li­chen Toilette gegen­über des Sitzungs­saals hatten zwei Spreng­stoff­hunde angeschlagen. Experten des Landes­kri­mi­nal­amtes wurden angefor­dert, konnten aber schnell Entwar­nung geben.

Die Beamten öffneten punktuell die betref­fende Wand und führten ein Endoskop ein. Weiterhin überprüften sie mit einem Analy­se­gerät alle chemi­schen Stoffe im Bereich. Zuletzt röntgen sie die Wand. Keine der Prüfungen führten zu einem Hinweis auf Spreng­stoff.

Ein Gummipfle­ge­mittel hatte die empfind­li­chen Hunde­nasen in die Irre geführt. Spreng­stoff wurde keiner gefunden. Auch im Gerichts­saal wurde ein "merkwür­diger Geruch" wahrge­nommen, der wohl aus der gleichen Quelle stammt.

Hochsi­cher­heits­ge­richts­saal für 5,5 Millionen Euro errichtet

Am Hammerweg im Dresdner Norden wurde ein eigent­lich als Asylun­ter­kunft geplanter Neubau zum Hochsi­cher­heits­ge­richts­saal umgebaut. 5,5 Millionen Euro wurden inves­tiert.

Haken­kreuze im Umfeld des Gerichts­saales entdeckt

Am Montag wurde bekannt, dass wenige Tage vor Prozess­be­ginn am Hammerweg mehrere Hakenkreuze gesprüht worden sind.

Freitaler OB äußert sich

Der Freitaler Oberbür­ger­meister Uwe Rumberg hat sich unmit­telbar vor Prozess­be­ginn in einer Presse­mit­tei­lung zu Wort gemeldet. Dort heißt es unter anderem: "Die Bürger der Stadt dürfen nicht in Mithaf­tung genommen werden für die Taten einzelner Personen, die originär nicht einmal alle aus Freital stammen. Viele Freitaler haben sich in den letzten beiden Jahren sehr in der Asylthe­matik engagiert. In allen Teilen der Stadt­ge­sell­schaft wurde dafür viel Zeit für ehren­amt­liche Arbeit geopfert. Dass eine Minder­heit in unserer Stadt derar­tige Handlungen vollzogen und das Ansehen unserer Stadt in so hohem Maße nachhaltig beschä­digt hat, macht uns zugleich noch immer sehr betroffen." (red ts/as/an mit dpa)

Weiter­füh­rende Links zum Thema:

So flog die Gruppe Freital im November 2015 auf.

Die Anklage hier nachlesen.