Oberlausitzer Problemwolf - Schießbefehl erteilt
In der Oberlausitz ist ein Problemwolf zum Abschuss freigegeben. Die Landratsämter Bautzen und Görlitz haben den Schießbefehl erteilt. Der Wolf hatte in den vergangenen Wochen im Grenzgebiet zwischen beiden Landkreisen mehrfach Nutztiere gerissen. Vor der Entscheidung wurde eine Stellungnahme der Fachstelle Wolf eingeholt. Sie habe die Voraussetzungen für eine Entnahme nach der Sächsischen Wolfsmanagement-Verordnung festgestellt. Das teilte heute die Kreisverwaltung Bautzen mit. Regie beim Abschuss führt das Landratsamt Bautzen.Auf dem Territorium des Landkreises sind die größten Rissschäden.
Der Problemwolf soll aus dem Rudel Königshainer Berge stammen. „Eine Vielzahl von Tieren wurde in den zurückliegenden Wochen durch das Rudel verletzt oder getötet“, so eine Landratsamtssprecherin. Zu Einzelheiten, ob sich denn auch schon Jäger bereit erklärt haben, .den Wolf abzuschießen, wollte sie uns nichts sagen. „Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir weitere detaillierte Informationen nicht geben können, um die Maßnahme nicht zu gefährden.“
Nach Angaben des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie gab es in Sachsen bisher zwei „Entnahmen“ von Wölfen - 2008 und 2018. Im Januar 2017 scheiterte eine solche, weil das Tier nicht mehr auffindbar war. Im Oktober 2017 wurde ein Abschuss nach Widerspruch und Klage ausgesetzt. 2023 sah die Fachstelle Wolf im Landesamt die Voraussetzungen im Landkreis Bautzen in zwei Fällen erfüllt. Die Umsetzung gelang nicht, ebenso wie eine weiterer genehmigter Abschuss in diesem Jahr.
In Sachsen lebten zu Jahresbeginn 38 Rudel, vier Paare und zwei Einzeltiere. Der Wolf ist in Deutschland eine streng geschützte Tierart. Dennoch könnte Wölfe nach geltender Rechtslage „letal entnommen“ werden, wie es offiziell heißt. Das gilt für Tiere, die sich dem Menschen gegenüber auffällig verhalten oder die trotz Herdenschutzmaßnahme immer wieder Nutztiere reißen und dabei hohe wirtschaftliche Schäden anrichten.(kmk mit dpa)