Stadtplaner wollen Prager Straße aufmöbeln

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Auf der Prager Straße soll die 70er Jahre Architektur wieder mehr zum Vorschein kommen. Das ist der Wunsch des Stadtplanungsamtes. Gemeinsam mit den Händlern hat es deshalb eine Werbe- und Gestaltungssatzung entworfen. Die soll helfen, Werbung und Außenmöblierung so zu gestalten, dass sie nichts verdeckt, sondern die gestalterische Qualität der Einkaufsmeile unterstützt. Was jetzt an Buden und Werbung da ist, hat Bestandsschutz und bleibt. Alles was neu dazukommt, wird aber mit der Werbesatzung geprüft und soll der Prager Straße dienen und nicht schaden.  

In Teilbereichen der Prager Straße und am Wiener Platz gelten Bebauungspläne, die Regelungen zu Werbeanlagen enthalten. In den vergangenen Jahren sind viele gute Beispiele entstanden, an die die Satzung anknüpft. Mit ihr gelten für das gesamte Areal gleiche Regeln für alle Gewerbetreibenden. Beispielsweise hat sich der Grundsatz bewährt, Schriftzüge aus Einzelbuchstaben zusammenzusetzen. Dies führt zu einem hochwertigen Erscheinungsbild der Werbeanlage und verbessert den Gesamteindruck eines Straßenzuges. Bestehende Werbeanlagen und genehmigte Sondernutzungen haben Bestandsschutz. Das Amt versteht die Satzung als „lernendes Regelwerk“. Dies bedeutet, dass sie auf Praktikabilität geprüft und bei Bedarf unter Beteiligung der ortsansässigen Gewerbetreibenden nachjustiert werden soll.

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