Polizeieinsatz wegen Flagge in Hermsdorf
Die Polizei ist am Freitagvormittag an einem Grundstück in Hermsdorf im Dresdner Norden direkt neben der A4-Auffahrt angerückt. Grund war eine Flagge auf einem Privatgrundstück.
Deutschlandflagge auf dem Kopf
Dort hing eine Deutschlandfahne auf dem Kopf, ein Code, der beispielsweise auch in der Reichsbürger-Szene genutzt wird. Nach Angaben der Polizei in Görlitz besteht der Verdacht des Verunglimpfens des Staates und seiner Symbole. Ein Beamter hatte die Flagge kurz nach 09:00 Uhr bemerkt und Verstärkung angefordert.
Vorsorglich seien gleich mehr Einsatzkräfte angerückt. Mehrere Polizeibusse waren am Vormittag auf dem Grundstück zu sehen. Die Flagge sei sichergestellt worden, um eine Wiederholung zu verhindern, teilte ein Sprecher mit. Der Tatverdächtige war nicht vor Ort.
Verunglimpfung des Staates ist im Strafgesetzbuch unter Paragraph 90a geregelt. Dort heißt es:
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) 1Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. 2Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.