Im Januar gab es auch eine Demo auf der Albertstraße. Hintergrund war der Streit um sichere Radwege und die Streichung einer Fahrspur. (Foto: PR/Grüne Jugend Dresden)
Polizei nimmt Fahrrad-Aktionen in Dresden in den Fokus
Die Dresdner Polizei will Radfahrer-Aktionen, die unter dem Stichwort "Critical Mass" in den vergangenen Wochen wieder mehrfach durchgeführt wurden, stärker reglementieren. Die bisherigen Aktionen werden von der Polizei nicht als Verbandsfahrten erachtet. Ein Fahrradverband muss mindestens 16 Teilnehmer haben, jeder Radfahrer muss als zugehörig erkennbar sein. Nur dann haben die Radfahrer besondere Rechte.
Wirbel gab es beispielsweise, als Radfahrer zwischen Carolabrücke und Albertplatz unterwegs waren und den Verkehr blockierten, die Polizei stufte die Aktion damals als Demonstration und nicht als Verbandsfahrt ein. Teilnehmer wiederum bemängelten, dauerhaft mit dem Martinshorn beschallt worden zu sein. Laut ADFC habe man im Februar eigentlich gute Gespräche mit der Polizei geführt, man sei deswegen über die neue Tonalität erstaunt. Und per Twitter ergänzte der ADFC Dresden: "Wir sind erstaunt, welche Ressourcen die Polizei Sachsen für die Critical Mass einsetzt. Gab es jemals einen Unfall? Wie wäre es, an den zahlreichen, bekannten Massenunfallhäufungsstellen häufiger zu kontrollieren?"
Auch heute (29.03.) wollen Radfahrer wieder ab 18:30 Uhr zu einer Critcal Mass-Aktion an der Lingner Allee starten.
Gerald Baier von der Verkehrspolizei: „In ihrer aktuellen Ausprägung stellen die Dresdner Critical Mass Aktionen keinen Verband im Sinne des § 27 StVO dar. Die Dresdner Polizei wird daher jeden Teilnehmer wie einen einzelnen Verkehrsteilnehmer mit allen Rechten und Pflichten behandeln. Damit ist auch das sogenannte „Corken“ unzulässig.“
Der Dresdner ADFC betonte, man sei nicht Veranstalter dieser Aktionen. Immer am letzten Freitag im Monat seien diese Aktionen aber geplant. Als ADFC setze man sich dafür ein, dass alle Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln beachten.
Auf seiner Website informiert der ADFC über die Aktionen:
Critical Mass ist Aktionsform, eine Art Fahrraddemo ohne Veranstalter. Die Critical Mass Dresden trifft sich jeden letzten Freitag im Monat um 18:30 Uhr an der Lingnerallee und dann wird gemeinsam Rad gefahren.
Am einfachsten kann man eine Critical Mass mit ganz normalem Straßenverkehr vergleichen: Es treffen sich zufällig einige, dutzende oder auch hunderte Radfahrer um eine bestimmte Strecke gemeinsam zu fahren. Nur, dass das ganze ab einer bestimmten kritischen Masse auch wirklich viel Spaß machen kann. Gleichzeitig ist die kritische Masse natürlich auch alles zwischen Protestform für Gleichberechtigung im Straßenverkehr, Flashmob und Spontanparty.
Die Dresdner Critical Mass traf sich bisher jeden letzten Freitag im Monat um 18:30 Uhr am Denkmal an der Skaterbahn an der Lingnerallee. Einen Veranstalter gibt es nicht. Schließlich wird ja nur ganz normal, entsprechend der Verkehrsregeln Fahrrad gefahren.
Grundlegende Verhaltensregeln:
- Die Gruppe fährt auf einer Fahrspur.
- Die Gruppe bleibt beisammen, um durch den motorisierten Verkehr nicht zerrissen zu werden.
- Alles bleibt friedlich und lässt sich durch aggressive Autofahrer nicht provozieren. Der Verkehr wird nicht absichtlich gestört. Es geht nicht um Verkehrsbehinderung anderer, sondern darum, sich als unmotorisierter Verkehrsteilnehmer ein Stück öffentlichen Lebensraumes, die Straße, zumindest zeitweilig zurückzuerobern.
- Das Motto lautet: “Wir behindern nicht den Verkehr, wir sind Verkehr!“
- Es gibt keinen Organisator oder Anführer, auch wenn die Polizei vielleicht gerne einen hätte.
- Die Geschwindigkeit bleibt moderat, etwa 15 Km/h.
- Jeder der mitfährt ist natürlich für sich selbst verantwortlich.
Der Pressetext der Dresdner Polizei:
Regelmäßig berufen sich Teilnehmer der Critical Mass Bewegung auf die Verbandsregelung des § 27 StVO. Nach diesem dürfen durch deren Teilnehmer Freiheiten im öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch genommen werden, die ohne vorliegenden Verbandsstatus eine Verletzung verkehrsrechtlicher Regelungen darstellen würden.
Doch wann kann von einem Verband im Sinne des § 27 StVO gesprochen werden?
Polizeirat Gerald Baier, Leiter der Dresdner Verkehrspolizeiinspektion: „Allein, dass mindestens 16 Radfahrer zusammen auf der Straße fahren, macht aus der Gruppe keinen geschlossenen Verband. Da das Verbandsvorrecht andere Verkehrsregeln zurückdrängt, muss die Verbandszugehörigkeit jedes einzelnen Teilnehmers beispielsweise unmissverständlich sein, um gefährliche Situationen zu vermeiden.“
Diese und weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Verbandsrechten hat die Dresdner Polizei heute auf ihrer Homepage dauerhaft veröffentlicht. Die rechtliche Einordnung fußt dabei insbesondere auf einschlägige Fachliteratur und Kommentierungen zum Straßenverkehrsrecht sowie Gerichtsurteilen. Auch diese Quellen sind mit konkreter Fundstelle auf der Homepage hinterlegt (https://www.polizei.sachsen.de/de/63389.htm).
Die Veröffentlichung soll allen Verkehrsteilnehmern als Orientierungshilfe dienen und auch das Handeln der Dresdner Polizei im Zusammenhang mit Critical Mass Aktionen berechenbar machen.
Gerald Baier: „In ihrer aktuellen Ausprägung stellen die Dresdner Critical Mass Aktionen keinen Verband im Sinne des § 27 StVO dar. Die Dresdner Polizei wird daher jeden Teilnehmer wie einen einzelnen Verkehrsteilnehmer mit allen Rechten und Pflichten behandeln. Damit ist auch das sogenannte „Corken“ unzulässig.“
Wir sind erstaunt, welche Ressourcen die @PolizeiSachsen für die @cmdresden einsetzt. Gab es jemals einen Unfall? Wie wäre es, an den zahlreichen, bekannten Massenunfallhäufungsstellen häufiger zu kontrollieren?
— ADFC Dresden (@ADFC_Dresden) 29. März 2019